Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ist ein Arbeitszeugnis ungültig, weil es bestimmte formale Voraussetzungen nicht erfüllt? Darüber gibt es immer wieder Streit. Ein Adressfeld mit der Anschrift des Arbeitnehmers auf dem Dokument geht etwa in Ordnung, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rostock (AZ: 5 Sa 35/23). Das Zeugnis darf im Regelfall auch zweifach gefaltet versendet werden.

Im Kern des Falls, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist, ging es um mehrere Aspekte der äußeren Form und der Übermittlung des Arbeitszeugnisses. 

Eine ehemalige Arbeitnehmerin hatte sich gegen die Übermittlung ihres Arbeitszeugnisses gewandt. Sie bemängelte nicht nur das Adressfeld und die doppelte Faltung. Es fehlten ihrer Meinung nach auch Name und Funktion des Unterzeichners.

Doppelte Faltung und Adressfeld sind okay 

Das Gericht gab der Klägerin nur teilweise recht. Die Angabe der Anschrift des Arbeitnehmers im Adressfeld sei üblich und zulässig. Sie diene der leichteren Zuordnung des Zeugnisses und stelle keine Benachteiligung dar. Ein potenzieller neuer Arbeitgeber kann laut Urteil daraus lediglich schließen, dass das Zeugnis dem Arbeitnehmer möglicherweise per Post übersandt wurde.

Auch eine zweifach gefaltete Bescheinigung - versendet in einem handelsüblichen Umschlag mit Sichtfenster - sei grundsätzlich zulässig, sofern saubere Kopien oder Scans angefertigt werden könnten. 

Das Gericht bestätigte die Arbeitnehmerin aber in Bezug auf die Unterschrift. Sie müsse um den Namen und die Funktion des Unterzeichners in Druckbuchstaben ergänzt werden. Das sei erforderlich, um die Stellung des Unterzeichners im Unternehmen zu verdeutlichen. Im Arbeitsleben werde eine Angabe zur Berufsbezeichnung, Funktion und Stellung des Unterzeichners im Zusammenhang mit seiner Unterschrift regelmäßig erwartet, so das Urteil. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.