Wöchentliche Arbeitszeit erhöhen, ohne mehr Geld zu zahlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz (Az.: 6 Sa 167/23).

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist, klagte ein Zerspanungsmechaniker gegen seinen Arbeitgeber. Er wollte eine Differenzvergütung für 57 Monate. 

Arbeitgeber erhöht Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

Hintergrund: Der Arbeitgeber hatte im Zuge einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens die Arbeitszeit zunächst befristet und später unbefristet von 37 auf 40 Stunden erhöht, ohne einen Lohnausgleich zu gewähren. Dazu gab es eine Betriebsversammlung, die Beschäftigten unterschrieben im Anschluss eine Vereinbarung. Der Kläger machte geltend, dass ein Lohnausgleich vereinbart worden sei. Das bestritt der Arbeitgeber. 

Die Entscheidung: Das Gericht wies die Klage ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten eine Vereinbarung über die Arbeitszeiterhöhung auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich wirksam vereinbart - somit stehen dem Kläger laut Gericht weder Differenzlohnansprüche noch weitere Beträge an Sondervergütung zu.

Spätestens nach einem Jahr klar: Kein Lohnausgleich

Die vom Kläger unterzeichnete Vereinbarung enthalte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gericht betonte, dass es bei der Auslegung von AGB auf den objektiven Inhalt und typischen Sinn der Vereinbarung ankomme, so wie sie von den Vertragspartnern verstanden werde. 

Der Wortlaut der Vereinbarung ließ zwar offen, ob ein Lohnausgleich gewährt werden sollte oder nicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens und der damit verbundenen Betriebsversammlung kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass die Arbeitnehmer einer Stundenerhöhung ohne Lohnausgleich zugestimmt hätten. 

Und: Auch wenn zunächst Unklarheiten bestanden hätten, sei spätestens nach über einem Jahr ohne Lohnausgleich für die Belegschaft klar gewesen, dass eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich erfolgen sollte, heißt es im Urteil weiter. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?