Zehn Wochen statt sechs Wochen: Längerer Lohnersatz bei geschlossener Schule und Kita

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Staat will Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können, länger als bisher Lohnersatz zahlen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine entsprechende Ausweitung der geltenden Regelung auf den Weg gebracht, die Ende März wegen der Corona-Pandemie beschlossen worden war.

Die Verdienstausfallentschädigung soll künftig pro Elternteil für maximal zehn Wochen statt wie bisher sechs Wochen gezahlt werden. Alleinerziehende Eltern sollen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben, kündigte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) im ZDF-«Morgenmagazin» an. «Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um finanzielle Sicherheit zu geben», sagte sie. Die SPD hatte sich in der Koaltion dafür schon länger eingesetzt. Zum Wochenbeginn hatten sich auch CDU und CSU dafür ausgesprochen. Die Änderungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat.

Bisher galt: Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, erhält bisher für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung, höchstens 2016 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den Behörden erstatten lassen.

Weil viele Kitas und Schulen voraussichtlich noch längere Zeit nicht in den Regelbetrieb gehen können, soll nun die Zahldauer des Lohnersatzes verlängert werden. Nachdem mehrere Medizinerverbände am Dienstag eine sofortige Öffnung der Einrichtungen gefordert hatten, wird aber verstärkt auch über eine schnellere Rückkehr zum Schul- und Kitaregelbetrieb diskutiert.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden. 

Das Gastgewerbe verzeichnete im August 2026 laut DATEV ein Umsatzplus von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Löhne stiegen in der Branche.

Viele Bewerber wünschen sich individuelle und zeitnahe Absagen, erleben einer Umfrage zufolge jedoch häufig Standardformulierungen, lange Wartezeiten oder ausbleibende Rückmeldungen. Eine schlechte Absage habe bei 65,0 Prozent zur Folge, dass sie sich nicht erneut bei dem betreffenden Arbeitgeber bewerben würden.

Vor dem Start des Oktoberfests zeigt eine Analyse von Visa, wie stark die Wiesn die Wirtschaft bewegt. Während der Festwochen 2025 stiegen die Ausgaben in München um 30 Prozent gegenüber gewöhnlichen Sommertagen. An Spitzentagen erreichte das Plus fast 70 Prozent.

Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

Die Mehrheit der Erwerbstätigen ist laut einer Umfrage bereit, mehr zu arbeiten - sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Zugleich empfindet jeder Zweite die politische Debatte um längere Arbeitszeit als demotivierend.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent gestiegen. Das Gastgewerbe weist mit 59,6 Fällen je 10.000 Unternehmen eine der höchsten Insolvenzhäufigkeiten auf.

Eine Studie von HolidayCheck zeigt, dass fast ein Drittel der Online-Bewerter bereits den Verlust eigener Rezensionen erlebt hat. Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern.

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen 2027 steigen. Für Mittag- und Abendessen sind 4,70 Euro vorgesehen, wodurch unter den steuerrechtlichen Voraussetzungen Essenszuschüsse von bis zu 7,80 Euro möglich werden.