Zu oft krank? Kündigung kann wirksam sein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Können häufige Kurzzeiterkrankungen zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Mainz kürzlich. Auf das Urteil verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

In dem konkreten Fall ging es um einen Logistikmitarbeiter, der bereits viele Jahre lang bei einem Unternehmen beschäftigt war. Zwischen 2020 und Anfang 2023 war der Mann wiederholt und teilweise über längere Zeiträume hinweg krankheitsbedingt arbeitsunfähig. In dem relevanten Dreijahreszeitraum beliefen sich die Fehlzeiten auf insgesamt 166 Arbeitstage, in denen der Arbeitgeber den Lohn weiterhin zahlen musste. 

Entgeltfortzahlung aufgrund vielfältiger Diagnosen

Die Diagnosen waren vielfältig und umfassten grippale Infekte, Atemwegserkrankungen, psychische Belastungssyndrome sowie Nachwirkungen eines Herzinfarkts. Trotzdem erachtete der Mann im Rahmen von Gesprächen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) keine Anpassungsmaßnahmen als notwendig und verneinte Unterstützungsbedarf.

Daraufhin kündigte das Unternehmen dem Mann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Begründet wurde die Kündigung mit einer negativen Gesundheitsprognose des Mannes und der erheblichen wirtschaftlichen Belastung.

Negative Gesundheitsprognose nicht widerlegt

Dagegen ging der Mann gerichtlich vor. Das Arbeitsgericht gab der Klage des Mitarbeiters zunächst statt, weil es keine tragfähige Negativprognose erkannte und das BEM als fehlerhaft ansah. Das Landesarbeitsgericht Mainz hob das Urteil der ersten Instanz in der Berufung jedoch weitgehend auf.

Dessen Auffassung: Die Vielzahl unterschiedlicher, regelmäßig auftretender und teilweise unklar diagnostizierter Erkrankungen können eine negative Gesundheitsprognose begründen. Diese Prognose konnte der Arbeitnehmer auch nicht durch fundierte Angaben oder medizinische Nachweise widerlegen. 

Auch die betriebliche Belastung durch Entgeltfortzahlungskosten – jährlich weit über sechs Wochen – sei erheblich gewesen. Deswegen könnten allein formale Unzulänglichkeiten beim Eingliederungsmanagement nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Immerhin seien diese nicht ursächlich für unterlassene mildernde Maßnahmen gewesen. Die Kündigung ist daher wirksam. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.