Zulässige Abmahnungen sind kein Mobbing

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Lästereien, Isolation oder Schikane: Mobbing hat viele Gesichter. Gehören auch regelmäßige letztlich unberechtigte Abmahnungen dazu? Ein Arbeitnehmer hatte deshalb auf Schmerzensgeld geklagt - und verloren. Auf das entsprechende Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln weist der Bund-Verlag hin.

In dem Fall hatte ein Mann wegen Gesundheitsschädigung von seinem Arbeitgeber ein Schmerzensgeld in der Höhe von mindestens 53.000 Euro verlangt. Dem Prozess waren acht Jahre voller arbeitsrechtlicher Konflikte vorangegangen.

Gegen den Arbeitnehmer wurden insgesamt 14 Abmahnungen ausgesprochen, unter anderem wegen Arbeitszeitverstößen durch Privattelefonate, eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit, Zuspätkommens und Verstößen im Zusammenhang mit Krankmeldungen. Der Arbeitgeber versuchte auch, dem Mitarbeiter zu kündigen.

Gericht kassierte Abmahnungen ein

Gegen diese einzelnen Maßnahmen ging der Mitarbeiter erfolgreich vor Gericht vor. Die Abmahnungen mussten aus seiner Personalakte entfernt werden und auch die Kündigung wurde als unzulässig bewertet. Zwei weitere Anträge auf Kündigung wurden vom Integrationsamt, zu dessen Aufgaben auch das Durchsetzen des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen gehört, abgelehnt. Denn der Mitarbeiter war inzwischen aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden.

Im zuletzt verhandelten Schmerzensgeldprozess hatte der Mitarbeiter dem Arbeitgeber Mobbing und schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgeworfen. Zudem legte er ein ärztliches Gutachten vor, welches gesundheitliche Probleme aufgrund der Konflikte im Job bestätigte.

Übliche Konfliktsituation am Arbeitsplatz

Dem Gericht reichte das aber nicht. Es bewertete den Sachverhalt als übliche Konfliktsituation am Arbeitsplatz. Denn für die Abmahnungen habe es jeweils einen sachlichen Grund gegeben - und rechtlich zulässige Abmahnungen seien kein Mobbing. Entscheidend sei, ob diese zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs berechtigt erscheinen, auch wenn sie sich nachträglich als unberechtigt herausstellen.

Die Auswirkungen der Konflikte auf die Gesundheit hätten genauer und detaillierter bewiesen werden müssen. Dass der Kläger wegen der Situation am Arbeitsplatz in ärztlicher Behandlung war, reiche für den Anspruch auf Entschädigung nicht aus, so das Gericht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.