Kaum fallen die Temperaturen, rüsten viele Gastronomen die Bürgersteige vor ihren Läden mit Heizstrahlern, Zelten und Pflanzenkübeln auf. Da das natürlich nicht jedem Bürger gefällt, regeln zum Beispiel hessische Kommunen ganz genau, was auf den Gehwegen passieren darf. Beschwerden über die Außengastronomie seien in den großen Städten daher die Ausnahme.