Ein Gastronom ist mit seiner Klage gegen den Lockdown im Landkreis Berchtesgadener Land gescheitert. Wie das Verwaltungsgericht in München am Mittwoch berichtete, wurde der Eilantrag des Restaurantbesitzers abgelehnt. Der Unternehmer wollte erreichen, dass er auch während des vom Landratsamt angeordneten regionalen Lockdowns Gäste bewirten darf.
Wegen der stark gestiegenen Zahl an Corona-Neuinfektionen hatte der oberbayerische Landkreis strikte Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung festgelegt. Schulen und Kitas sind derzeit im Berchtesgadener Land geschlossen, Restaurants dürfen allenfalls noch Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung anbieten. Die Betreiber mehrerer Lokale hatten dagegen geklagt.
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Das Verwaltungsgericht war in dem nun entschiedenen Fall der Ansicht, dass die Untersagung des Gastronomiebetriebs notwendig sei. Angesichts des extremen Anstiegs des Werts der Neuinfektionen auf weit mehr als 250 innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner habe die Kreisbehörde «zu Recht ein Maßnahmenpaket inklusive der Schließung der Gastronomiebetriebe geschnürt, welches erkennbar darauf gerichtet ist, Kontakte auf das notwendigste Maß zu beschränken», betonte ein Gerichtssprecher.
Der Kläger kann den Fall nun noch zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bringen. Mittlerweile wurde ein entsprechender Lockdown auch im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn angeordnet. (dpa)