Bundesgerichtshof: Urteil gegen Alfons Schuhbeck weitgehend rechtskräftig

| Gastronomie Gastronomie

Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Diverse Medien titeln: «Schuhbeck muss ins Gefängnis!».

Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, «weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren».

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.

Der Bundesgerichtshof führt aus: „Das Landgericht München I hat den Münchner Sternekoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer entnahm der Angeklagte im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants, darunter der Südtiroler Stuben, Bargeld, insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro. Eine Kasse ließ er vom nicht revidierenden Mitangeklagten W. mittels eigens dafür entwickelter Software manipulieren. Der Angeklagte verschwieg diese Betriebseinnahmen sowohl in den Steuererklärungen der GmbHs, die die Restaurants betrieben, als auch in den Steuererklärungen der übergeordneten Holding, um letztendlich deutlich weniger an Einkommensteuer zahlen zu müssen. Auf der Ebene der Holding, einer Kommanditgesellschaft, ergingen unrichtige Bescheide, mit denen die Einkommen zu niedrig festgestellt wurden; diese Feststellungsbescheide kamen dem Angeklagten anschließend bei seinen Einkommensteuererklärungen zu Gute. Das Landgericht ging davon aus, dass der geständige Angeklagte insgesamt über 1,2 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen hatte. Zugunsten der Holding verkürzte er rund 635.000 € an Umsatzsteuer und 314.000 € an Gewerbesteuer.“ (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Guide Michelin ersetzt den bisherigen Grünen Stern durch das neue weltweite Konzept „Mindful Voices“. Das Programm startet am 1. Juni 2026 in Kopenhagen und wird neben der Gastronomie auch die Hotellerie und den Weinbau umfassen.

Casualfood hat am Flughafen Stuttgart mit Goodman & Filippo das vierte Gastronomiekonzept in Betrieb genommen. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen erstmals den Zuschlag für insgesamt fünf Flächen am dortigen Flughafen erhalten.

Eine Umfrage unter Wiener Wirten zeigt, dass rund 40 Prozent der Gastronomen Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 live übertragen wollen. Zeitverschiebungen und Sperrstunden-Regelungen schränken die Übertragungen in den Lokalen jedoch ein.

Mit Bierglas in der Hand über kosmische Gammastrahlen und Malaria-Parasiten quatschen? Beim «Pint of Science»-Festival in Berlin ist das ganz normal. Was Gäste dabei sogar über Dating lernen können.

Eine Umfrage von Lightspeed zeigt: Viele Restaurantgäste wünschen sich nachhaltige Angebote, akzeptieren dafür aber nur begrenzte Preisaufschläge. Besonders gefragt sind regionale Produkte und Maßnahmen zur Müllvermeidung.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Thüringen hat an Verbraucher appelliert, beim Besuch im Restaurant oder Biergarten mit Trinkgeld nicht zu knausern. Mit Blick auf den «Welttrinkgeldtag» an diesem Donnerstag solle man nicht in den Sparmodus schalten.

Eine aktuelle Analyse zeigt deutliche regionale Preisunterschiede bei Aperol Spritz in der deutschen Gastronomie. Während der bundesweite Durchschnittspreis im Vergleich zu 2025 um knapp fünf Prozent stieg, zahlen Gäste im Norden und in Essen am meisten.

Die Jeunes Restaurateurs veranstalten eine Benefizveranstaltung auf der Terrasse über dem Kurhaus Baden-Baden. Der Erlös fließt in die JRE-Deutschland Foundation, um Projekte zur Ernährungsbildung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg zu finanzieren.

Ein US-Franchisenehmer von Pizza Hut fordert mehr als 100 Millionen US-Dollar Schadensersatz. Hintergrund sind Vorwürfe gegen das KI-System Dragontail, das laut Klage zu Problemen bei Lieferzeiten und Kundenzufriedenheit geführt haben soll.

Das geplante Restaurant von Spitzenkoch Thomas Bühner im Westfield Hamburg-Überseequartier wird nicht eröffnet. Nach Angaben des Kochs zog sich ein wichtiger Investor kurzfristig aus dem Projekt zurück.