Beim hessischen Datenschutzbeauftragten sind viele Beschwerden von Bürgern gegen die Corona-Gästelisten in der Gastronomie eingegangen. Das erklärte eine Sprecherin in Wiesbaden auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur und sprach von einer Zahl «unter 100».
«Es ist der Eindruck entstanden, dass die Gastronomen mit der datenschutzgerechten Corona-Listen-Verwaltung überfordert sind», erläuterte sie. Allerdings sei dem Datenschutzbeauftragten bislang keine Datenpanne im Zusammenhang mit den Listen bekannt.
Die Gastronomen müssten einen solchen Fall melden, erklärte die Sprecherin. Der Datenschutzbeauftragte könnte zudem über eine Beschwerde oder nach einer Kontrolle von einer Datenpanne erfahren.
«Gäste und Gastronomen sollten an einem Strang ziehen, auch bei der Gästedatenerfassung. Ausgesucht hat sich das wirklich niemand», erklärte Julius Wagner vom Hotel- und Gastronomieverband Dehoga Hessen. «Und die Branche braucht echte Unterstützung, die sich auch in einfachen Gesten eines jeden Einzelnen ausdrückt.»
Bei der Nachverfolgung von Infektionsketten war nach Angaben Wagners zuletzt in hessenweit drei Fällen aufgefallen, dass ein teils relativ hoher Anteil von Lokalbesuchern Fantasie-Angaben bei der Datenerfassung gemacht hatte. Es seien bis zu 30 Prozent der Daten aus der Luft gegriffen gewesen. Den Wirten seien bei dem Thema die Hände gebunden, da sie kein Recht hätten, die Gäste zum Vorzeigen ihrer Personalausweise zu verpflichten.
Es sei nicht hilfreich, die Corona-Regeln einfach zu missachten, wenn man mit ihnen nicht einverstanden ist, erklärte Wagner. Das verlagere eine durchaus notwendige Diskussion und Überprüfung bestehender Schutzmaßnahmen auf die Ebene der Ordnungsbehörden - wo die Debatte wenig brächte außer Ärger für die Gastronomen. (dpa)