Dehoga-Präsident: Mehrwegpflicht ist eine «lahme Ente»

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Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegpflicht für Gaststätten und Restaurants in Hessen - angewandt wird sie allerdings kaum. Die Pflicht sei eine «lame Duck», eine lahme Ente, meint der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Hessen (Dehoga), Robert Mangold. «Die Idee war gut und richtig. Die Umsetzung nicht», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Mehrwegbehälter werden nur sporadisch von der Kundschaft angefordert.»

 

Mangold plädierte für eine Pfandlösung: «Mehrweg muss richtig verpfändet werden. Man muss einen Obolus zahlen für Einwegverpackungen», nur so könne das Modell funktionieren und würden Mehrwegverpackungen von den Gästen angenommen werden.

Auch knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen zum Mitnehmen beklagen Umwelt- und Verbraucherschützer eine mangelnde Umsetzung und fehlende Kontrollen. Von einem «Rohrkrepierer» spricht beispielsweise Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, und mahnt Nachbesserungen an. «Was schlecht angefangen hatte zum Jahresbeginn, hat sich leider wie ein roter Faden bis zum Ende dieses Jahres durchgezogen», sagte Fischer der Deutschen Presse-Agentur. Bei mehreren Durchgängen von Testbesuchen hätten Gastronomieunternehmen von Mehrweg-Quoten im niedrigen einstelligen Prozent-Bereich berichtet. Gemessen an den ursprünglichen Zielen seien das «desolate Ergebnisse».

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen dafür anbieten - sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 000 Euro. (dpa)


 

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