Gastro-Branche: Lieber Schnelltest als Impfnachweis?

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Ins Restaurant, in den Club oder ins Hotel nur mit Corona-Impfung? Aus Sicht des Gastro-Branchenverbands Dehoga ist jetzt nicht die Zeit für solche Gedankenspiele. «Für diese Diskussion ist es aus unserer Sicht viel zu früh», sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Deutschen Presse-Agentur. «Solange nicht ausreichend Impfstoff für alle zur Verfügung steht, brauchen wir nicht über Zugangsbeschränkungen zu sprechen.» Zunächst hätten alle ein großes Interesse daran, das geimpft werden könne, wer das wolle - das betreffe auch die Mitarbeiter und Unternehmer in der Gastronomie.

Grundsätzlich müsse die Branche einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten, erklärte Hartges. «Denn wenn ich als junger Mensch zu den letzten gehöre, die sich impfen lassen können, und vorher nicht ins Restaurant oder ins Hotel darf, könnte dies den Tatbestand der Diskriminierung erfüllen.» Auch sonst gebe es viele offene rechtliche Fragen - etwa, ob Wirte sich überhaupt einen Impfausweis vorzeigen lassen dürften. «Die Politik ist gefordert, hier für Klarheit zu sorgen», forderte sie.

Einzelne Hotels und vor allem auch Diskotheken sähen eine Chance darin, dass Gäste einen Schnelltest machten, sagte Hartges. «Natürlich ziehen wir das in Erwägung als eine Branche, die von der Pandemie besonders hart getroffen ist.» Aber erst mal müssten dafür ausreichend Tests zur Verfügung stehen. Dann gelte es, weitere Fragen zu klären – etwa, wer die Tests durchführen dürfe und wer die Kosten trage.

Aus Sicht des Präsidenten des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, Jens Michow, wäre eine Corona-Impfung als Voraussetzung für den Einlass gar nicht rechtens. Eine Diskriminierung von nicht geimpften Personen wäre «aus juristischer Sicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes», sagte der Jurist der dpa. «Daher wäre es aus meiner Sicht auch dem Staat verwehrt, ein Gesetz zu erlassen, welches eine bevorzugte Behandlung von geimpften Personen regelt.»

Auch um einen Corona-Test zur Bedingung etwa für den Konzertbesuch zu machen, müsse erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Außerdem gebe es «datenschutzrechtliche Hürden», sagte Michow. Zur Zeit beschäftige die Kulturveranstalter an allererster Stelle die Frage, wann Konzerte und sonstige Veranstaltungen überhaupt wieder wirtschaftlich durchgeführt werden könnten. (dpa)


 

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