Gastwirte in Berlin kämpfen mit Eilantrag gegen Sperrstunde

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Mehrere Berliner Gastronomen gehen mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen die vom Senat beschlossene Sperrstunde in der Stadt vor. Der Antrag sei eingegangen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Anfrage. Mit einer Entscheidung sei aber nicht mehr am Freitag, sondern voraussichtlich in der kommenden Woche zu rechnen. Zuvor hatte unter anderem der «Tagesspiegel» (Online) berichtet. Nach Angaben von Rechtsanwalt Niko Härting wurde der Antrag zunächst für sechs Gastronomen gestellt, weitere sollten folgen.

In einem Auszug aus dem Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird die Sperrstunde als unverhältnismäßig kritisiert. Es gebe keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23.00 Uhr. Von politischer Seite sei die Zunahme der Fallzahlen schließlich mit privaten Treffen und illegalen Partys begründet worden. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde eher ein gegenteiliger Effekt erreicht: Junge Menschen träfen sich dann an anderen Orten, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.

Das Ergreifen von Maßnahmen gegen ein weiteres Ansteigen der Corona-Fallzahlen wird in dem Antrag nicht grundsätzlich in Frage gestellt, dies sei «richtig und konsequent».

Sperrstunde in Berlin beginnt am Freitagabend um Mitternacht

Nachtschwärmer und Kneipengänger müssen sich in Berlin schon am Freitag auf die neue Sperrstunde einstellen. Der Senat hat am Dienstag (6. Oktober) vor dem Hintergrund der gestiegenen Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Tankstellen dürfen in dem Zeitraum zwar geöffnet bleiben, aber keinen Alkohol nachts verkaufen.

Die neue Regelung, die bei der Eindämmung der Corona-Pandemie helfen soll, gilt nach Senatsangaben ab Samstag, 0.00 Uhr. Dann tritt die neue Verordnung in Kraft, in die die Sperrstunde aufgenommen wurde. Das bedeutet, dass Gastwirte am Freitag um Mitternacht schließen müssen - bis zum Samstagmorgen um 6 Uhr. Ab Samstagabend gilt die Sperrstunde dann entsprechend bereits ab 23 Uhr. Die Berliner Gastronomie hat die neuen Regeln bereits deutlich kritisiert. (dpa)


 

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