Gericht untersagt Weiterverkauf von Reservierungen für Oktoberfesttische

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Die Wiesnwirte haben im Kampf gegen den Weiterverkauf von Oktoberfesttischen zu horrenden Preisen einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht München I verurteilte am Freitag eine Eventagentur, die Reservierungen im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1990 und 3299 Euro angeboten hatte, dies künftig zu unterlassen. Zudem muss sie über ihre Quellen und den Umfang der Verkäufe Auskunft geben und ist grundsätzlich verpflichtet, Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Normalerweise fallen für Reservierungen auf dem Oktoberfest keine eigenen Kosten an, die Reservierenden müssen aber Verzehrgutscheine erwerben. Bei der Ochsenbraterei belaufen sich diese laut Gericht maximal auf rund 400 Euro für einen Tisch mit zehn Personen - also einen Bruchteil des von der Eventagentur aufgerufenen Preises.

Das Gericht befand das Angebot der Agentur für «irreführend» und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Anbieter könne seinen Kunden gar keinen rechtswirksamen Anspruch auf eine Reservierung verschaffen. Die Ochsenbraterei verbiete nämlich den Weiterverkauf von Tischreservierungen an kommerzielle Wiederverkäufer.

Dieses Verbot sei wirksam, befand das Gericht - unter anderem, weil die Reservierung personalisiert sei und einen Hinweis darauf enthalte, dass sie nicht übertragbar sei. Damit liege der Sachverhalt anders als in einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008, auf das sich die Eventagentur berufen hatte und in dem es um den Wiederverkauf von Bundesligakarten gegangen war.

Zudem betonte das Gericht, dass das Veräußerungsverbot einen «anerkennenswerten Zweck» verfolge, nämlich «ein sozialverträgliches Preisgefüge sicherzustellen und damit auch weniger wohlhabenden Bürgern einen möglichst gleichberechtigten Zugang zum Oktoberfest zu ermöglichen».

«Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist», hieß es von der Ochsenbraterei. Auch der Sprecher der Wiesnwirte, Peter Inselkammer, zeigte sich glücklich über das Urteil. «Ich finde, es ist Recht gesprochen worden», sagte er.

Inselkammer sieht in der Entscheidung ein «deutliches Signal, dass diese Machenschaften» unterbunden werden könnten. Nun habe man eine klare Handhabe gegen die Verkäufer, die versuchten, «mit überhöhten Preisen Kasse zu machen». Er geht davon aus, dass die Personalisierung der Reservierungen, die für die Entscheidung des Gerichts eine zentrale Rolle gespielt hatte, bei allen Wirten Standard ist.

Zudem warnte Inselkammer Gäste, bei Reservierungen im Internet grundsätzlich vorsichtig zu sein - insbesondere wenn die Preise sehr hoch seien. So manches Angebot sei betrügerisch, und es komme immer wieder vor, dass Gäste mit vermeintlichen Reservierungen dann ohne Tisch dastünden.

Der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) schicke am Freitag «einen herzlichen Glückwunsch» in Richtung Ochsenbraterei. Das Urteil beende das «leistunslose Abzocken». Die Wiesn sei etwas für alle - «auch für den kleinen Geldbeutel», betonte er. Man müsse sich nicht für «horrende Summen» Karten auf dem Grau- oder Schwarzmarkt besorgen. Dies könne nun unterbunden werden.

Bei der beklagten Eventagentur war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Auf ihrer Homepage bot sie am Freitagmittag für das kommende Jahr zwar keine Tische für die Ochsenbraterei an, allerdings von diversen anderen Zelten. (dpa)


 

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