Gerichtsbeschluss: Henris Edition rechtmäßiger Lizenzinhaber der Marke Gault Millau in Deutschland

| Gastronomie Gastronomie

Das OLG Düsseldorf hat die Vorwürfe, die Gault&Millau International gegenüber dem Lizenznehmer in Deutschland, der Henris Edition GmbH, erhoben hat, zurückgewiesen. Das sagt die Henris Edition und setzt die Tests für die App und den im Herbst erscheinenden Führer fort. Der Markenrechtsstreit scheint so schnell vorbei, wie er begonnen hat.

Nachdem am Donnerstag Gault&Millau per Mitteilung über die Kündigung des Lizenzvertrages informiert hatte, verwies Henris nun auf eine weiterhin gültige Lizenz. (Tageskarte berichtete)

In der Mitteilung wurde der von Henri Gault und Christian Millau gegründete Verlag deutlich: Die Entscheidung sei nach reiflicher Überlegung getroffen worden und seit dem 16. November 2023 wirksam. Sie sei die unmittelbare Folge eines Zahlungsausfalls und der Verletzung weiterer vertraglicher Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Lizenzvertrag.

Dem widersprach nun der deutsche Lizentpartner Henris Edition: Man verfüge weiterhin über eine gültige Lizenz für die Marke Gault&Millau in Deutschland auf Grundlage eines wirksamen Lizenzvertrages. Die Lizenzkosten seien vertragsgemäß bis einschließlich 2025 vollständig bezahlt. Henris Edition werde die Lizenz und die daraus resultierenden Rechte vollumfänglich wahrnehmen. 


Jetzt hat das OLG Düsseldorf gesprochen: Der Markenrechtsstreit zwischen den russischen Inhabern der Marke Gault&Millau International mit Sitz in Genf und dem deutschen Lizenznehmer Henris Edition ist so schnell vorbei, wie er begonnen hat: Das OLG Düsseldorf habe  mit seinem Beschluss (I-20 W 3/24) Klarheit geschaffen und Henris Edition (ebenso wie zuvor schon das Landgericht Düsseldorf, Az.: 34 O 73/23) vollumfänglich Recht gegeben. Das Gericht habe die erhobenen Vorwürfe als „unbegründet“, „nicht schlüssig“ und „nicht glaubhaft“ zurückgewiesen, so Henris Edition in einem Pressetext.

Das Gericht stellte demnach u.a. fest, dass es an jeglichen Gründen für eine wirksame Kündigung durch Gault&Millau International fehle. Die Behauptung, Henris Edition sei mit Lizenzzahlungen im Rückstand, wurde vollumfänglich als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht wurde sogar noch deutlicher: Es betonte, dass nach dem eigenen Vortrag von Seiten Gault&Millau International sogar noch ein Guthaben zugunsten Henris Edition besteht. Pflichtverletzungen durch Henris Edition, wie die behaupteten Abweichungen vom Ranking-System oder graphischen Vorgaben, seien nicht feststellbar. Dem Gericht konnten keine schlüssigen Gründe für eine Beendigung des Vertragsverhältnisses vorgelegt werden; eine Markenverletzung liege nicht vor.

Henris Edition sagt, das man damit rechtmäßiger Inhaber der Lizenz für Gault&Millau in Deutschland sei. Man werde die begonnene Arbeit bei Restauranttests und Weinverkostungen unverändert fortsetzen, die gedruckten Guides im Herbst veröffentlichen und in der Gault&Millau by Henris App die Testergebnisse seiner unangekündigten, anonymen und selbst bezahlten Restauranttests sowie die Ergebnisse aus den Weinverkostungen ständig aktualisieren. Seine ethischen und journalistischen Standards (siehe www.henris-edition.com/ueberuns) werde Henris Edition weiterhin mit der Verpflichtung für das Vermächtnis der Gründer Henri Gault und Christian Millau mit den zahlreichen namhaften Expertinnen und Experten umsetzen.

Geschäftsführerin Hannah Fink-Eder: „Wir waren über die unhaltbaren und böswilligen Vorwürfe zutiefst betroffen. Gleichzeitig sind wir dankbar für den großen Rückhalt, den wir von Restaurants, Winzerinnen und Winzern sowie Geschäftspartnerinnen und -partnern erfahren haben. Wir werden weiterhin unserem Anspruch an höchste Qualität und besten Service gerecht und danken für das Vertrauen unserer Kunden und Partner.“

Henris Edition fordert die Lizenzgeber auf, zur professionellen Arbeit zurückzukehren und die eigene Marke nicht weiter unnötig zu beschädigen. Mit-Gründer Hans Fink: „Offensichtlich haben die Angriffe der russischen Investoren auf uns als deutschen Lizenznehmer ganz andere Hintergründe als unsere seriöse Umsetzung der gültigen Lizenz. Wir werden gegen die ruf- und geschäftsschädigenden Behauptungen von letzter Woche entschieden vorgehen.“  


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein alkoholfreies Getränk darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht unter der Bezeichnung «Gin» vermarktet werden. Das Gericht stellte fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschließlich bestimmten Spirituosen vorbehalten sei.

In München hat der "Yours – Club of Wine" seine Türen geöffnet und etabliert einen Ort, der Wein, Genuss und Kultur verbinden soll. Das Konzept basiert auf einer exklusiven Mitgliedschaft, die Zugang zu den Clubräumen, einem kuratierten Weinprogramm und Veranstaltungen ermöglicht.

Das Kalle Neukölln in Berlin erweitert sein Angebot deutlich. Ein Highlight ist die Eröffnung des Rooftop-Restaurants The Dawn im April 2026. Es ist eine der mehreren Neuerungen, zu denen auch eine Music Hall und ein ganzjährig nutzbarer Dach-Pool gehören. Der Vermietungsstand des revitalisierten ehemaligen Kaufhauses liegt bei rund 90 Prozent.

Das 11. Frauenforum Foodservice, das in dieser Woche im Grand Elysée Hamburg stattfand, versammelte über 200 Frauen aus der Food-Branche, Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelwirtschaft. Unter dem Motto „Mach den Unterschied! Lernen ist Leben“ standen die Themen Netzwerken, lebenslanges Lernen und Veränderung im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Im Clash Kitchens & Bar des NYX Hotel Berlin Köpenick beginnt mit dem November ein neues kulinarisches Kapitel. Der Berliner Koch Kristof Mulack, Gewinner der dritten Staffel von The Taste, hat das Küchenzepter als „Gastropate“ übernommen.

Das Ganztageskonzept Wilma Wunder der Concept Family nimmt am 14. November offiziell den Betrieb in Nürnberg auf. Mit der Neueröffnung in Nürnberg zählt Wilma Wunder nun 12 Restaurants in Deutschland.

Die Schönbrunn Group hat das Fürstenkarussell Bistro & Café im denkmalgeschützten Fürstenstöckl eröffnet. Die neue gastronomische Einrichtung ist Teil des strategischen Entwicklungsprojekts „Hietzinger Areal“, das auf eine Stärkung des Angebots für Familien ausgerichtet ist.

Eine von Burger King Deutschland durchgeführte Umfrage beleuchtet die Rolle von Snacks im Alltag deutscher Konsumenten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Snacking oft mit bewusster Entspannung und Auszeiten verbunden ist und häufig volle Mahlzeiten ersetzt.

Der europäische Betreiber der US-amerikanischen Burger-Kette Five Guys steht möglicherweise vor einer signifikanten Veränderung der Eigentümerstruktur, wie Sky News berichtet. Die Investmentgesellschaft Freston Ventures hat demnach eine Investmentbank beauftragt, einen Käufer für einen großen Anteil zu finden.

Der Masthuhn-Report 2025 der Albert Schweitzer Stiftung analysiert die Umsetzung höherer Tierschutzstandards in der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Insbesondere in der Systemgastronomie und im Contract Catering zeigen sich jedoch große Unterschiede im Engagement.