Heizpilze in Restaurants: Ein Flickenteppich an Regeln in Deutschland

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In der Corona-Krise gilt meistens: Draußen ist besser als drinnen. Solange Sommer ist, lässt sich das in der Gastronomie vielfach auch oft umsetzen, doch mit Herbst und Winter wird das schwieriger. Heizpilze könnten helfen, es den Gästen im Freien gemütlich zu machen, doch die Geräte gelten vielen als Klimakiller, weswegen sie in zahlreichen Städten verboten sind. Sollen sie nun vorübergehend freigegeben werden? Darüber ist eine Debatte bis in die Bundespolitik entbrannt - dabei werden die Regeln meist in Städten gemacht. So gibt es einen Flickenteppich an Verboten, Ausnahmen und Genehmigungen:

KEIN VERBOT

In vielen Städten gab es gar kein Verbot für die Heizpilze auf öffentlichen Freischankflächen. In Bremen beispielsweise sind sie erlaubt, wenn auch nicht weit verbreitet. Auch in Düsseldorf, Duisburg, Dortmund, Bonn, Cottbus, Potsdam und Kiel gibt es keine Verbote, ebenso in Frankfurt am Main. Zu Jahresbeginn war hier noch über ein mögliches Verbot debattiert worden, das dürfte vorerst vom Tisch sein. In Köln gibt es ebenfalls kein grundsätzliches Verbot von Heizpilzen - allerdings teilweise gestalterische Vorgaben. In Leipzig gilt für Freiflächen die Regel ein Heizpilz pro 20 Quadratmeter. Allerdings müssen sie beantragt werden, und eine Gebühr von 20 bis 30 Euro wird fällig, die für Baumpflanzungen eingesetzt werden soll. In Dresden sind die Pilze ebenfalls nicht grundsätzlich verboten, müssen aber beantragt werden.

VORÜBERGEHEND ERLAUBT

Zu den Städten, in denen Heizpilze in Herbst und Winter vorübergehend erlaubt werden sollen, gehört unter anderem Stuttgart. Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) will das in der Innenstadt geltende Verbot bis April kommenden Jahres aussetzen, um der Gastronomie zu helfen. Er plädiert dabei für den Einsatz von mit Ökostrom betriebenen Geräten. Auch in Tübingen und Regensburg sind Ausnahmen geplant. Essen will die eigentlich verbotenen Heizpilze bis Ende März dulden. Auch in Fürth gibt es derzeit eine Erlaubnis in Reaktion auf die Corona-Krise.

IN DER DEBATTE

In München sind Heizpilze auf öffentlichem Grund nur erlaubt, solange die Sommerzeit gilt. Ende September wird sich der Stadtrat voraussichtlich mit dem Thema beschäftigen, eine Erlaubnis wäre laut Verwaltung «problemlos per Mehrheitsbeschluss» möglich. Auch in Augsburg, wo Heizpilze weitgehend verboten sind, steht die Entscheidung über eine mögliche Lockerung noch aus.

Besonders kompliziert ist es in Hamburg. Hier sind die Heizpilze genehmigungspflichtig und werden von den dafür zuständigen Bezirken wohl oft abgelehnt. Selbst der Gastgewerbeverband Dehoga konnte nach eigenen Angaben nicht klären, wo welche Regeln gelten. «Unsere Forderung ist die Zulassung von Heizpilzen oder anderen Wärmeanlagen mindestens bis Ende des Jahres und kein Flickenteppich, sondern gleiche Regelungen für alle Bezirke», sagt Dehoga-Präsident Franz J. Klein. Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) sprach sich am Wochenende für eine temporäre Nutzung aus: Er könne es akzeptieren, wenn Heizpilze für eine beschränkte Zeit wieder zugelassen würden.

VERBOTEN

In Berlin sind Heizpilze auf öffentlichem Boden seit 2009 in eine Reihe von Bezirken und nahezu der gesamten Innenstadt verboten. Dehoga, IHK und FDP fordern eine vorübergehende Erlaubnis, der rot-rot-grüne Senat ist darauf bisher aber nicht eingegangen. Allein Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) zeigte sich bereit, über strombetriebene Heizgeräte zu reden. Auch in Hannover sind sie nicht erlaubt.

Insgesamt gibt es unter den 10 größten deutschen Städten viel Verständnis für Heizpilze. Nur in einer haben sie nach aktuellem Stand wenig Chancen. Zwei haben sie bereits vorübergehend erlaubt und in zwei weiteren schwelt die Debatte darüber. Fünf hatten nie ein Verbot.

Deutsche Gastronomen fordern die bundesweite Zulassung der teils verbotenen Heizpilze, um im Herbst und Winter mehr Gäste im Freien bedienen zu können. «Die Kommunen, die derzeit ein Verbot von Heizpilzen haben, sollten es in diesem Herbst und Winter aussetzen», sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, dem «Tagesspiegel». Wirte, die keine andere Möglichkeit hätten, sollten in diesem Winter Gas-Heizpilze und Elektro-Wärmestrahler verwenden dürfen. Als ein Argument dafür gilt, dass Wirte ihre Gäste dann auch im Herbst und Winter draußen platzieren können und Abstand gehalten werden kann. (dpa)


 

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