Hygiene in Berliner Restaurants und Cafés soll transparenter werden

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Beim Restaurant- oder Café-Besuch, beim Bäcker oder in der Kantine soll in Berlin künftig ein «Transparenzbarometer» anzeigen, wie es um die Hygiene bestellt ist. Den Gesetzentwurf dazu hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ausgearbeitet. «Wir streben an, dass es noch in diesem Jahr einen Senatsbeschluss dazu gibt», sagte ein Sprecher am Mittwoch. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» online darüber berichtet.

Das sogenannte Barometer ist ein Farbstrahl, bei dem für den Betrieb mit einem Pfeil markiert wird, wie die Lebensmittelkontrolleure des Bezirks ihn von Grün für gut über Gelb für mittel bis Rot für schlecht einstufen. «Wir wollen für die Gäste und die Kunden Transparenz schaffen», sagte der zuständige Senator, Dirk Behrendt (Grüne), der Zeitung. «Die Menschen sollen wissen, was sie erwartet. Sie können ja nicht selber in der Küche nachschauen.»

Behrendt sagte, das neue «Gesetz zur Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung» solle nicht während der Corona-Pandemie in Kraft treten, um die Gastronomen nicht zusätzlich zu belasten. Das «Transparenzbarometer» wird voraussichtlich 2023 verpflichtend, Unternehmen können es den Angaben zufolge aber schon davor freiwillig einsetzen.

Bei der Bewertung werden unterschiedliche Kriterien in den drei Kategorien Verhalten des Unternehmers, Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und Hygienemanagement herangezogen. Dazu zählen etwa, wie gut die Bestimmungen aus dem Lebensmittelrecht eingehalten werden, wie es um die Mitarbeiterschulung zu entsprechenden Themen steht, wie gut der Betrieb instandgehalten wird, ob die Kühlung funktioniert oder Reinigung und Desinfektion ernst genommen werden.

Die Kontrolleure vergeben jeweils Punkte von 1 für sehr gut bis 5 für nicht ausreichend, wie der Sprecher erklärte. Darauf basieren dann die Einstufungen auf dem «Transparenzbarometer», das künftig zum Beispiel neben der Eingangstür angebracht werden soll.

«Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht erkennen, ob bei der Herstellung, Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln die Hygienevorschriften eingehalten wurden», heißt es in dem Entwurf. Sie hätten daran jedoch ein berechtigtes Interesse, um fundiert entscheiden zu können, wo sie einkaufen oder essen gehen wollen. (dpa)
 

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