Keine Entschädigung für Gastwirt trotz Versicherung

| Gastronomie Gastronomie

Ein Wirt bekommt von seiner Versicherung keine Entschädigung für die coronabedingte Schließung seiner Gastronomie. Und das, obwohl sich der Mann gegen solche Fälle ausreichend versichert wähnte. Das Landgericht Frankenthal hat seine Klage vor wenigen Tagen abgewiesen.

Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge im Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab, so die Richter. Dabei hatte der Gastwirt zum Schutz gegen eine infektionsbedingte Schließung seines Restaurants und Gästehauses extra eine «Betriebsschließungsversicherung» abgeschlossen.

In der entsprechenden Klausel sei aber lediglich auf «namentlich genannte Krankheiten oder Krankheitserreger» nach dem Infektionsschutzgesetz in der Fassung aus dem Jahr 2000 verwiesen worden, argumentierten die Richter. «Die damals noch nicht bekannte Erkrankung COVID 19 und der Erreger Sars-CoV-2 waren hierbei nicht genannt», hieß es in der Urteilsbegründung. Coronabedingte Schließungen seien daher auch nicht versichert. 

Ob eine Versicherung zahlen muss, hängt aus Sicht der Richter in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Sehen diese etwa eine Zahlung nur vor, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, so müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein. Andernfalls stehe dem Versicherungsnehmer keine Leistung zu. 

Ob der Gastwirt aus Neustadt an der Weinstraße am Ende tatsächlich leerausgeht, ist noch nicht ausgemacht. Er hat Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. Sein Restaurant war im vergangenen Jahr vom ersten Lockdown betroffen. Daraufhin hatte er bei seiner Versicherung vergeblich eine Summe in Höhe von 37.500 Euro geltend gemacht.

Anderer Fall, anderes Urteil

Ein Düsseldorfer Altstadt-Wirt hatte laut einem Urteil hingegen Anspruch auf die Erstattung eines coronabedingten Umsatzausfalls in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro von seiner Versicherung. Am Düsseldorfer Landgericht gab der Richter dem Wirt recht.

Der Betreiber mehrerer Düsseldorfer Bars und Clubs hatte Jahre vor der Corona-Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und geklagt, weil die Zurich Versicherung sich weigerte, seine Lockdown-Kosten in Höhe von 764 000 Euro zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.

Das Argument der Versicherung, mit dem andere Assekuranzen zuvor Erfolg hatten: Die Versicherung decke nur Folgen aus Krankheiten ab, die im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Covid-19 habe es bei Vertragsschluss aber nicht gegeben und gehöre daher nicht zu den versicherten Krankheiten.

Der Gastronom hatte dagegen argumentiert, seine Versicherungspolice enthalte eine Öffnungsklausel für neue Krankheiten. Und da sei Covid-19 schon im Januar 2020 aufgenommen worden. Sein Anspruch sei erst danach entstanden und von ihm geltend gemacht worden.

Eine ähnliche Klage eines Neusser Gastwirts hatte das Landgericht kürzlich abgewiesen. Denn dessen Versicherung hatte laut Gericht nur Krankheiten abgedeckt, die es schon vor Jahren gab. Covid-19 war nicht dabei. 

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter aus Politik und Gesellschaft diskutierten beim "Burger Dialog" in einem Berliner McDonald's Restaurant über die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement von rund 27 Millionen Menschen in Deutschland.

60 Seconds to Napoli eröffnet im Juli ihren zweiten Standort in München. Wie die Gustoso Gruppe mitteilt, entsteht das neue Restaurant in der Hohenzollernstraße 11 in Schwabing, wo zuvor ein Betrieb der Marke Cotidiano ansässig war. 

Die Unternehmensgruppe Lerch Genusswelten hat das Restaurant und die Eventlocation „Die Villa“ in Biberach eröffnet. Das Gebäude aus dem Jahr 1915 wurde in den vergangenen Monaten saniert und für die gastronomische Nutzung umgebaut.

«In der Mokka-Milch-Eisbar hat sie mich geseh'n, in der Mokka-Milch-Eisbar, da ist es gescheh'n.» So lautet der Refrain eines DDR-Schlagers von 1969. Für das legendäre Lokal gibt es nun ein Comeback.

Die niederländische Gastronomiemarke Zusje plant einen zweiten Standort in Deutschland. Wie das Unternehmen mitteilt, soll das neue Restaurant Ende Juli 2026 im Andreas Quartier in Düsseldorf eröffnen. Der Standort befindet sich an der Mühlenstraße 32 in der Düsseldorfer Altstadt.

Der Gründer der Bewegung Slow Food, Carlo Petrini, ist tot. Wie die Organisation Slow Food mitteilte, starb Petrini am 22. Mai 2026 im italienischen Bra im Alter von 76 Jahren.

Der französische Sternekoch Guy Savoy ist als erstes Mitglied aus der Gastronomie in die Académie des Beaux-Arts aufgenommen worden. Mit der Aufnahme des 72-Jährigen gehört erstmals ein Koch der traditionsreichen französischen Kunstakademie an.

Balthasar Ress und die Kuffler Gruppe betreiben jetzt gemeinsam die Ress & Rosso Weinlounge am Opernplatz in Frankfurt am Main. Das Angebot befindet sich direkt vor der Fassade der Alten Oper, gegenüber dem Eingang des Café Rosso.

Fahrdienstleister Uber ist an einer Komplettübernahme des Essenslieferdienstes Delivery Hero interessiert. Das Unternehmen bestätigte ein Interesse durch den US-Konzern, der bereits ein Fünftel der Anteile hält und Zugriff auf weitere Aktien hat.

Musik vom Plattenteller, wohlige Atmosphäre, entspannter Hörgenuss. Immer mehr Listening-Bars öffnen, scheinen einen Nerv zu treffen. Draußen «ballert der Alltag», drinnen kommt man gemeinsam runter.