Masern-Alarm bei McDonald’s in München

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Der Besuch einer McDonald‘s-Filiale kann nun in München wirklich einmal ungesund gewesen sein: Wie das Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt bekannt gab, könnten Gäste der McDonald‘s-Filiale in Trudering zu einer an Masern erkrankten Person Kontakt gehabt haben. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter von Mc-Donald's.

In der Filiale im Münchner Osten könnten Gäste am Montag, 4. und Mittwoch, 6. März, jeweils zwischen 11 und 19 Uhr, möglicherweise mit der an Masern erkrankten Person in Berührung gekommen sein. Gäste, die sich in den genannten Zeiträumen in diesem McDonald‘s aufgehalten haben und weder gegen Masern geimpft noch die Masernerkrankung durchgemacht haben, könnten sich dort angesteckt haben. Sie könnten nun selbst an Masern erkranken (ab acht bis zehn Tage danach).

Inzwischen hat sich auch McDonald’s zu dem Fall geäußert: „Alle Mitarbeiter von McDonald’s Deutschland und seiner Franchise-Nehmer müssen vor Arbeitsantritt eine Belehrung nach Artikel 43 des Infektionsschutzgesetzes vorweisen. Im Zuge dieser Belehrung werden sie unter anderem über das Tätigkeitsverbot bei bestimmten ansteckenden Krankheiten informiert, sowie über die Informationspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber“, heißt es zur Politik des Unternehmens. Zudem fänden spezielle Mitarbeiter-Schulungen statt.

In dem nun vorliegenden Fall sei ein Mitarbeiter an Masern erkrankt. „Dieser ist nach Auftreten der ersten Symptome zu seinem Hausarzt gegangen, welcher ihn selbstverständlich umgehend krankgeschrieben hat. Der betroffene Mitarbeiter wurde in der Folge nicht mehr im Restaurantbetrieb eingesetzt“, erklärt ein Unternehmenssprecher. Dass das Gesundheitsreferat in einem solchen Fall die Öffentlichkeit informiert, entspreche dem üblichen Vorgehen.
Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die einhergeht mit Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Bindehautentzündung der Augen. Nachfolgend tritt ein Hautauschlag auf, der häufig hinter den Ohren und im Gesicht beginnt. Für an Masern Erkrankte sowie deren nicht immune Kontaktpersonen gilt nach dem Infektionsschutzgesetz ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen.

Masern treten immer häufiger auf. So sind in Niedersachsen 2019 bis zum 11. März 26 Masernerkrankungen nachgewiesen worden, schon jetzt mehr als im gesamten Jahr 2018. Der Schwerpunkt mit 18 Fällen ist verbunden mit einem Masernausbruch im Landkreis Hildesheim.

„Masernerkrankungen sind extrem ansteckend und potenziell tödlich, neben der akuten Erkrankung kann es zur gefürchteten SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) kommen. Die SSPE ist eine teilweise erst nach Jahren auftretende Gehirnentzündung, bei der es keine Behandlung gibt. Alle betroffenen Patienten sterben daran“. Schreibt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). 

Mit einer Häufigkeit von einem auf 3.300 Kinder im Alter unter 5 Jahren nach der Maserninfektion sei SSPE nicht selten. Besonders gefährdet seien Kinder im ersten Lebensjahr, die noch zu jung für eine Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Impfung sind.

„Es ist mir nicht verständlich, warum trotz dieser Datenlage Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen!“, so PD Dr. med. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der DGKJ. Der Kinderarzt entkräftet eine Fehlinformation über das Impfen: „Eine aktuelle Studie aus Dänemark an 657.000 Kindern widerlegt erneut den in der Laienpresse oft geäußerten Verdacht der Entstehung von Autismus nach einer Masernimpfung“.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) setzt sich nach wie vor für die Impfpflicht gegen diese gefährliche Erkrankung ein. Je besser die Durchimpfungsrate sei, desto sicherer ist das Leben gerade für die Kleinsten.


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