Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen führt in der deutschen Gastronomie nicht zu flächendeckenden Preisreduzierungen, wirkt jedoch als effektive Bremse für weitere Teuerungen. Wie aktuelle Datenauswertungen der Anbieter Orderbird und Meoton belegen, bleibt das Preisniveau in der Mehrheit der Betriebe konstant. Die Analysen verdeutlichen, dass die steuerliche Entlastung primär genutzt wird, um den gleichzeitigen Anstieg des Mindestlohns und hohe Betriebskosten zu kompensieren.
Kaum Bewegung bei den Endverbraucherpreisen
Laut einer Untersuchung von Orderbird in Zusammenarbeit mit dem Tagesspiegel, der Stuttgarter Zeitung und der Lokalredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben 73 Prozent der untersuchten Betriebe ihre Preise nach der Steueränderung unverändert gelassen. Diese Tendenz bestätigt auch der Datenspezialist Meoton, der KI-gestützt mehr als 200.000 Preise von über 30.000 Betrieben ausgewertet hat.
Der von Meoton ermittelte Preisindex für Speisen lag Mitte Februar bei 99,6 Punkten (Basis: 100 im Dezember). Dies entspricht einem minimalen Rückgang von lediglich 0,4 Prozent. Rechnerisch hätte eine vollständige Weitergabe der Steuersenkung eine Preisreduktion von fast 10 Prozent ermöglicht. Dass dies ausbleibt, wertet Meoton-Mitgründer Christian Haese als Beleg dafür, dass die Entlastung fast vollständig zur Deckung gestiegener Kosten verwendet wird: „Die Mehrwertsteuersenkung wirkt – aber nicht als Preissenkung, sondern als Bremse gegen Preiserhöhungen.“
Kostendruck durch Mindestlohnerhöhung
Ein wesentlicher Faktor für die stabile Preisgestaltung ist der gesetzliche Mindestlohn, der parallel zur Steuersenkung von 12,82 Euro auf 13,90 Euro stieg. Da in der Gastronomie ein hoher Anteil der Beschäftigten – insbesondere im Bereich der Minijobs – auf Mindestlohnbasis vergütet wird, sind die Personalkosten für viele Gastronomen sprunghaft angestiegen.
Diese Entwicklung deckt sich mit dem Orderbird Gastrostimmungsbarometer 2025, wonach 43,5 Prozent der Gastronomen ihre finanzielle Lage bereits vor dem Jahreswechsel schlechter bewerteten als vor vier Jahren. Neben den Personalkosten belasten weiterhin hohe Aufwendungen für Energie und den Wareneinkauf die Kalkulationen.
Steuergerechtigkeit und Standortsicherung im Fokus
Aus Sicht der Branche stellt die Neuregelung in erster Linie eine Korrektur dar, die faire Wettbewerbsbedingungen schafft. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) betonte bereits zur Einführung der Maßnahme im Dezember 2025, dass die sieben Prozent Mehrwertsteuer eine langjährige Benachteiligung gegenüber Lieferdiensten und dem Einzelhandel beenden.
Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA, erklärte, dass die Maßnahme die „längst überfällige Steuergerechtigkeit“ herstelle. Preissenkungen wurden dabei vom Verband nicht pauschal in Aussicht gestellt; vielmehr sollten Spielräume dort genutzt werden, wo sie vorhanden sind, um primär Investitionen, faire Löhne und die Sicherung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen.
Bedeutung für regionale Wertschöpfungsketten
Die Relevanz der stabilen Preisgestaltung reicht weit über die einzelnen Gaststuben hinaus. Der Branchenverband verweist auf die enge Verflechtung der Gastronomie mit der Landwirtschaft, dem Lebensmittelhandwerk sowie regionalen Brauereien und Winzern. Die Steuerentlastung schaffe den nötigen Rückenwind, um die regionale Wertschöpfung trotz steigender Betriebskosten und der weiteren Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro im Jahr 2027 aufrechtzuerhalten.
Sicherung der Qualität und Planungssicherheit
Auch David Feichter, Geschäftsführer bei Orderbird, sieht in der Preisstabilität eine notwendige Reaktion auf das Marktumfeld. Die Maßnahme schaffe vor allem Planungssicherheit, um die Qualität des Angebots dauerhaft zu sichern. Die steuerliche Regelung fungiert somit weniger als Rabattinstrument für Endkunden, sondern als ökonomisches Fundament für eine vitale Branchenstruktur und als Schutz vor weiteren inflationsbedingten Preissprüngen.