Streit ums «äu» beigelegt - Hofbräuhaus und Hofbrauhaus einigen sich

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Hofbräuhaus und Hofbrauhaus - soll das ein und dasselbe sein? Das Staatliche Hofbräuhaus in München lag darüber zehn Jahre lang im Streit mit einem Dresdner Lebensmittelhändler, der sein Bier «Hofbrauhaus» getauft hatte. Jetzt haben sich Hofbräuhaus und Hofbrauhaus geeinigt. Beide Parteien hätten einen Vergleich geschlossen, teilte das Landgericht München I am Donnerstag mit. Wie genau die Einigung aussieht, erläuterte das Gericht aber nicht. Zum Inhalt des Vergleichs gebe es eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Der Lebensmittelhändler John Scheller, der im Raum Dresden vier Lebensmittelmärkte betreibt, hatte sich 2011 die sogenannte Wort-Bild-Marke für «Dresdner Hofbrauhaus» beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesichert. Hofbräu München reichte gegen die Markenanmeldung Widerspruch ein. Da keine Einigung erzielt werden konnte, klagte Hofbräu München auch zivilrechtlich.

Das Gericht hatte bei der Verhandlung am 22. Februar vorgeschlagen, die Dresdner könnten doch das «Hof» weglassen und sich nur Brauhaus nennen. Im Gegenzug für den Verzicht auf die Marke durch die Dresdner solle das Hofbräuhaus unter anderem keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben. Die Dresdner hatten zudem angeregt, dass ihnen die Münchner für den Verzicht auf den Markeneintrag eine halbe Million Euro zahlen - das hatte die Hofbräu-Anwältin allerdings im Prozess schon abgelehnt.

Man habe dem Vorschlag des Gerichts folgend das Gespräch mit den Dresdnern gesucht, sagte Hofbräu-Sprecher Stefan Hempl nun. Zum Inhalt des Vergleichs äußerte auch er sich unter Verweis auf die Vertraulichkeit nicht. «Nach der langwierigen Streitigkeit zur Verteidigung seiner bekannten Marken- und Kennzeichenrechte ist Hofbräu München sehr erfreut über den positiven Abschluss dieses Falls einer Markenverletzung», teilte die Brauerei lediglich mit.

Die Münchner hatten argumentiert, die Verwechslung des Namens sei gerade im internationalen Bereich hundertprozentig. In vielen Sprachen gibt es kein «äu» - für ausländische Gäste ist das international bekannte Münchner Hofbräuhaus ein «Hofbrauhaus». So lauten auch die Internetadressen lizenzierter Ableger des Münchner Originals in den USA, etwa in Las Vegas.

Gut ein Dutzend Hofbräu-Wirtshäuser gibt es auch im deutschsprachigen Raum, etwa im österreichischen Klagenfurt, in Berlin und Hamburg. Und just auch in Dresden gibt es ein «Hofbräu zur Frauenkirche». Doch all diese Partner zahlen für den Namen an die Brauerei in München. Der Markenschutz für das Staatliche Hofbräuhaus in München ist bei der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz im spanischen Alicante vermerkt.

Dort haben sich unter anderem auch das Gräfliche Hofbrauhaus Freising, das Hofbräuhaus Traunstein, das Stuttgarter Hofbräu und das Bamberger Hofbräu Rechte gesichert. Doch diese bestehen friedlich neben dem Hofbräuhaus München. Mit Traditionsbrauereien, die sich wie Hofbräu München auf eine lange Geschichte und Biertradition berufen könnten, seien in der Regel einvernehmlich Koexistenzvereinbarungen geschlossen worden, hieß es bereits vor dem Prozess in München.

Das Staatliche Münchner Hofbräuhaus besteht seit gut 400 Jahren. Herzog Wilhelm V. hatte die Gründung des Hofbräuhauses als eigenes Brauhaus um 1600 vorangetrieben; im Jahr 1879 wurde die Schutzmarke beim kaiserlichen Patentamt eingetragen.

Der Lebensmittelhändler Scheller hingegen hatte zunächst nichts mit einer Brauerei zu tun. Außer, dass einer seiner vier Läden just auf dem Brunnen der 1872 entstandenen Dresdner Brauerei «Hofbrauhaus Aktienbrauerei und Malzfabrik zu Dresden» steht, die vor rund 100 Jahren die Produktion einstellte.

Scheller hatte den Brunnen freilegen lassen, für Kunden nun sichtbar durch eine Glasplatte. Er sicherte sich den Namen «Hofbrauhaus», ließ ein eigenes Bier brauen und verkaufte das in seinen Märkten. Es gehe ihm darum, die Tradition wieder aufleben zu lassen, sagte Scheller vor dem Prozess. «Wir sind keine Trittbrettfahrer, sondern beziehen uns auf ein Stück Dresdner Historie.» Eine aktuelle Stellungnahme zu dem Vergleich lag zunächst nicht vor. (dpa)


 

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