Der Entgelttarifvertrag für die rund 22.000 Beschäftigten im saarländischen Hotel- und Gaststättengewerbe wird fortgeführt. Ursprünglich sei eine Kündigung zum Ende des Jahres vorgesehen gewesen, teilten die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) Region Saar und der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland am Mittwoch in Saarbrücken mit. Beide Parteien hätten vereinbart, die Lage nach Ende des ersten Quartals 2021 neu zu bewerten. Hintergrund ist die Corona-Krise.
«Uns ist es wichtig, durch die Fortführung des aktuellen Vertrages den Beschäftigten und Betrieben Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu bieten», erklärte Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG Region Saar. Er appellierte an die Arbeitgeber, die aktuellen Tarifentgelte als Berechnungsbasis des Kurzarbeitergeldes heranzuziehen.
«Durch die oft kurzfristig angeordneten Betriebsschließungen leben wir nicht nur in schweren, sondern vor allem schwer kalkulierbaren Zeiten. Diese Übereinkunft mit der NGG bringt uns ein Stück Planungshoheit zurück», teilte Jan Willem Fluit, Präsidiumsmitglied im DEHOGA Saarland mit. (dpa)