Umsatzsteuer bei Milch, Milchmischgetränken sowie Leitungswasser in der Gastronomie

| Gastronomie Gastronomie

In der Gastronomie herrscht zuweilen Unklarheit darüber, welchem Steuersatz Milch und insbesondere Milchmischgetränke unterliegen, wenn diese vor Ort im Restaurant verzehrt werden. Der DEHOGA weist darauf hin, dass vermehrt Anfragen diesbezüglich gestellt werden. Der Verband klärt auf.

Der DEHOGA schreibt in einer Nachricht an seine Mitglieder dass nahezu alle Getränke, die im Lebensmitteleinzelhandel gekauft und in der Gastronomie serviert werden, dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen würden. Ausgenommen von diesem Grundsatz seien Milch, Milchmischgetränke und Leitungswasser, wenn diese im Lebensmitteleinzelhandel gekauft oder im To-Go-Geschäft verkauft werden. Dann gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Dabei müssen Milchmischgetränke mengenmäßig zu mindestens 75 Prozent aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen. Wenn statt Milch sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs verwendet werden, wie Soja oder Hafer, also Sojamilch oder Hafermilch, dann unterliegen diese Milchmischgetränke immer, auch im To-Go-Bereich, dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Das gilt auch, wenn bei Milchmischgetränken Alkohol zugesetzt wird, und sei es nur als Geschmacksverstärker. Auch dann gelten immer 19 Prozent Umsatzsteuer.

Werden aber Milch, Milchmischgetränke oder Leitungswasser im Restaurant zum Verzehr vor Ort serviert, unterliegen auch diese Getränke dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Das galt auch während der befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie, da Getränke ausdrücklich von der Steuersatzsenkung ausgenommen waren.

Fazit: Alle Getränke, die vor Ort im Restaurant verzehrt werden, unterliegen immer dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Nur im To-Go-Geschäft unterliegen Milch, Milchmischgetränke und Leitungswasser dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

DoorDash hat mit Wonder die Übernahme von Grubhub Campus Dining für 300 Millionen US-Dollar vereinbart. Die Technologie soll künftig auch in Hotels eingesetzt werden.

Für die Tasty Planet GmbH, die Betreibergesellschaft des Hamburger Restaurants TamTam, ist keine Investorenlösung möglich. Kein Interessent wollte den Betrieb übernehmen, wie nun der Insolvenzverwalter mitteilte.

Ein überfülltes Festgelände, Panik - und ganz viel Glück. Die Wiesn ist im vergangenen Jahr womöglich knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt. Das soll nicht noch mal passieren.

Das „Weihenstephaner am Platzl“ in München ist eröffnet. Pächter und Betreiber des neuen Wirtshauses in den früher von Alfons Schuhbeck genutzten Räumen ist die Wirtsfamilie Zinner.

McDonald's Deutschland und MBRC the ocean haben eine strategische Kooperation gegen wilden Müll besiegelt, die durch datengestützte Sammelaktionen und mobile Einsatzfahrzeuge lokal für saubere Umfelder sorgen soll.

Burgermeister stellt die Geschäftsführung neu auf: Gründer Cebrail Karabelli übernimmt allein, CEO Robert Fügert scheidet aufgrund strategischer Änderungen der Expansionspläne aus. Noch im August hatte das Unternehmen konkrete Pläne für die internationale Expansion kommuniziert.

Ist das klassische Fine Dining am Ende – oder verändert es nur seine Form? Die Schließung von Bruno Verjus’ Pariser Zwei-Sterne-Restaurant hat eine Debatte über Preise, Zugänglichkeit und die Zukunft der Spitzenküche neu entfacht.

Yotam Ottolenghi ist einer der bekanntesten Köche der Welt. In Deutschland wächst die Fangemeinde stetig. Jetzt erschien sein neues Kochbuch - mit einer Grundidee, die nicht nur in der Küche hilft.

In wenigen Tagen stürmen die Massen wieder die Bierzelte auf der Wiesn. Sollen die künftig europaweit vergeben werden? Darum kämpft ein Wirt mit einer ganzen Garde von Anwälten.

Kommendes Wochenende bricht der Ausnahmezustand über München herein. Das 191. Oktoberfest beginnt. Was Besucher wissen sollten über die Zelte, das Bier und die No-Gos.