Unionsmarke „Malle“ gelöscht: Keine Abmahnung mehr für "Malle-Partys"

| Gastronomie Gastronomie

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte bereits im Jahr 2020 entschieden, dass die Marke „Malle“ zu löschen ist. Das Amt befand, dass die Marke als umgangssprachliche Bezeichnung der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca die geographische Herkunft der von ihr geschützten Waren und Unterhaltungsdienstleistungen beschreibt und daher nicht schutzfähig ist. Nachdem sämtliche Rechtmittel des Markeninhabers erfolglos blieben, hat der EuGH im Juni das weitere Rechtsmittel des Markeninhabers nicht zugelassen. Die Marke „Malle“ wurde daher am 14. Juli 2022 gelöscht.

Der Hintergrund: Am 29. April 2002 meldete der Markeninhaber „Malle“ als Unionsmarke an. Die Marke wurde antragsgemäß unter anderem für Party-Organisation, Party-Durchführung und den Betrieb einer Diskothek in das europäische Markenregister eingetragen und genoss unionsweiten Schutz.

Aufgrund seiner Marke ließ der Markeninhaber in der Folgezeit eine Vielzahl von Discothekenbetreibern wegen der Veranstaltung und Bewerbung von "Malle" Partys abmahnen und ging auch im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Partyveranstalter vor.

Infolge eines im Jahr 2019 von einem Unternehmen eingereichten Löschungsantrags erklärte das Europäische Markenamt (EUIPO) die Marke „Malle“ im März 2020 für nichtig. Es befand, dass die Marke "Malle" als umgangssprachliche Bezeichnung der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca die geographische Herkunft der von ihr geschützten Waren und Unterhaltungsdienstleistungen beschreibt und daher nicht schutzfähig ist. Die daraufhin vom Markeninhaber eingereichte Beschwerde beim Amt blieb erfolglos. Entsprechendes gilt für die von ihm im Anschluss eingereichte Klage, die das Europäische Gericht im Dezember letzten Jahres abwies. Das eingereichte Rechtmittel gegen die Entscheidung des europäischen Gerichts hat der EuGH nicht zugelassen. Die Marke „Malle“ wurde daher am 14. Juli 2022 gelöscht.

Seinerzeit hatten sich zahlreiche Mitglieder an den BDT gewandt, der mit Hilfe einer Anwaltskanzlei seine Mitglieder im Zusammenhang mit den Abmahnungen und den einstweiligen Verfügungsverfahren unterstützt und beraten hat. Des Weiteren konnte auch in einem Musterverfahren erreicht werden, dass der Gegner in der mündlichen Verhandlung seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgezogen hat und diese dadurch „aufgehoben“ wird.

BDT Präsident Knut Walsleben begrüßt die Entscheidung und gratuliert dem Kläger: „Die Entscheidung schafft endlich Klarheit. Dieses Urteil zeigt, dass das willkürliche Schützen von Namen auf Dauer keinen Bestand hat. Die Branche ist froh darüber, endlich wieder Partys veranstalten zu dürfen, die Bezug auf das beliebte Ferienziel vieler Deutschen nehmen."


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der zeitweise Wechsel vieler Beschäftigter ins Homeoffice infolge der Corona-Pandemie, macht Betriebskantinen weiter zu schaffen. 2023 verbuchte das Branchensegment, zu dem etwa auch Caterer zählen, einen Umsatzrückgang von 11,3 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenjahr. Aber das ist nicht das einzige Problem, mit dem die Branche hadert.

Auch letztes Jahr blieben Deutschland, Österreich und die Schweiz trinkfest. Trotz steigender Preise füllten alte Bekannte wie Kaffee, Wasser und Bier weiterhin die meisten Gläser und Tassen. Welche weiteren Getränke im vergangenen Jahr am häufigsten bestellt wurden, hat Kassenanbieter orderbird unter die Lupe genommen.

In wenigen Tagen soll es so weit sein. Direkt an der Weidendammer Brücker, auf der Friedrichstraße in Berlin, eröffnet Jamie Oliver’s Kitchen in der Hauptstadt. Das genaue Datum steht noch nicht fest. Allerdings ist bekannt, dass hier die Curry-Wurst auf die Pizza kommen soll.

Gerolsteiner hat erneut seine Weinplaces ausgezeichnet. Weinbars und Vinotheken wurden von einer Fachjury ausgewählt, die sich der Weinkultur und dem Genuss mit innovativen Konzepten verpflichtet haben. 

Vergangenes Jahr sind mehr Menschen zu McDonald's, Burger King & Co. gegangen und haben dort mehr Geld ausgegeben. Das bescherte der deutschen Systemgastronomie ein kräftiges Umsatzplus gegenüber dem Vorjahr von 14 Prozent auf 31 Milliarden Euro, wie aus dem am Montag veröffentlichten Jahresbericht ihres Bundesverbandes hervorgeht.

Die Tierschutzorganisation PETA hat bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Strafanzeige gegen die Geschäftsführung des Restaurants „Beim Bruderbund“ erstattet. PETA führt den „Verdacht auf Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung gemäß Paragraf 17 Tierschutzgesetz“ an. Das Restaurant bietet Froschschenkel zum Verkauf bzw. Verzehr an.

Bei kühlen Temperaturen ist am Samstag auf dem Cannstatter Wasen das 84. Stuttgarter Frühlingsfest eröffnet worden. Tierschutzaktivisten stürmten beim traditionellen Fassanstich die Bühne im Göckelesmaier-Festzelt. In Videos in den sozialen Netzwerken ist zu hören, wie das Publikum die Aktivisten ausbuhte.

Dass Restaurants No-Show-Gebühren erheben, ist seit zehn Jahren ein laufender Prozess und in der gehobenen Gastronomie vielerorts der neue Standard. Immer mehr Restaurants in Deutschland bitten Gäste, die nicht erscheinen, zur Kasse. Wo die Gebühr erhoben wird, ist sie allerdings nur selten fällig.

Bereits zum fünften Mal hat METRO den Preis für nachhaltige Gastronomie verliehen. Ausgezeichnet wurden Gastronomiebetriebe für ihre kreativen nachhaltigen Konzepte und Initiativen. Erster Preisträger ist das Restaurant Ronja im Ringlokschuppen aus Mülheim an der Ruhr.

Immer wenn der Guide Michelin erscheint, werden Erfolgsgeschichten geschrieben oder tritt kurioses zu Tage. Rekordverdächtig dürfte die Auszeichnung des Romantik Hotels und Restaurant Hirsch auf der Schwäbischen Alb sein. Inhaber und Küchenchef Gerd Windhösel hat in diesem Jahr zum dreißigsten Mal einen Michelin-Stern erkocht.