Zubereitete Speise: Unbelegte Brötchen dürfen ganzen Sonntag verkauft werden

| Gastronomie Gastronomie

Eine Münchner Bäckerei darf in ihren drei Filialen auch an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Begrenzung ihre Brötchen verkaufen, wie nun das Oberlandesgericht München (OLG) entschied. Schon die Vorinstanz hatte entschieden, dass die Verkäufe durch das Gaststättengesetz gedeckt seien. Demnach dürfe der Schank- oder Speisewirt auch außerhalb der Sperrzeit zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch zubereitete Speisen an jedermann über die Straße abgeben. Einen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz verneinte das Landgericht.

Dies bestätigte nun auch das OLG. Die Verkäufe von unbelegten Brötchen und Broten begründen nach Auffassung des OLG keinen Verstoß gegen die Regelungen des Ladenschlussgesetzes und der Sonntagsverkaufsverordnung, weil sie nach dem Gaststättengesetz erlaubt seien. Der Senat stellte zunächst fest, dass der Verkauf von Backwaren durch die Beklagte an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden an den genannten Tagen unstreitig sei. Diese Verkäufe seien jedoch durch die Ausnahmeregelung im Gaststättengesetz gedeckt und damit zulässig. Dies deshalb, weil die Beklagte in den jeweiligen Filialen ein Gaststättengewerbe betreibe, da in den Filialen Sitzgelegenheiten vorhanden seien, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen könnten. Es handle sich um sog. Mischbetriebe aus Ladengeschäft und Cafébetrieb. Dabei komme es auch nicht darauf an, welcher Teil überwiege. Ausreichend sei, dass die Bewirtungsangebote mit Sitzgelegenheiten in Bäckereibetrieben mit angeschlossenen Cafés auch tatsächlich genutzt würden.

Die weiteren Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung des Gaststättengesetzes bejahte der Senat. Insbesondere könne sich der Kläger nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es sich bei den an der Verkaufstheke verkauften Backwaren nicht um "zubereitete Speisen" i.S.d. Gaststättengesetzes handeln würde. Denn bei den von der Beklagten hergestellten Brote und Brötchen handele es sich um verzehrfertige Nahrungsmittel, deren Rohstoffe durch den Backvorgang zum Genuss verändert worden seien. Die Brote und Brötchen würden auch im jeweiligen Betrieb der Beklagten verabreicht. Es entspreche der Lebenserfahrung, dass die Gäste eines Cafés mit angeschlossener Bäckerei dort auch unbelegte Brötchen und/oder Brot und sonstige Backwaren bestellen können, etwa im Rahmen eines Frühstücks. Solange es sich bei dem Straßenverkauf nicht um größere Mengen handle, sei davon auszugehen, dass die verkaufte Ware auch zum alsbaldigen Verzehr bzw. Verbrauch bestimmt sei.

Der Senat hat die Revision zum BGH zugelassen, weil er davon ausging, dass über die Auslegung der maßgeblichen Vorschrift im Gaststättengesetz bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und sich diese Frage in einer Vielzahl weiterer Fälle stellen kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Internationale WM-Gäste sorgen in nordamerikanischen Restaurants für Debatten über Trinkgeldregeln. Viele Betriebe reagieren mit automatischen Servicegebühren auf ausbleibende Zahlungen.

Die Gastronomie-Marke Kneipe 80 plant eine Tournee durch Deutschland und Österreich. Dabei ergänzen neue Standorte und diverse Gastspiele bei Großveranstaltungen das bisherige Portfolio des Konzeptgebers Marc Uebelherr.

Zwei-Sterne-Koch Daniel Gottschlich plant für 2028 die Eröffnung eines zweiten Restaurantkonzepts. Das neue Projekt soll unabhängig vom Ox & Klee betrieben werden und nach Unternehmensangaben Kulinarik, Technologie und Inszenierung zu einem immersiven Gastronomieerlebnis verbinden.

Casualfood nimmt am Flughafen Düsseldorf den ersten Slim Chickens Standort an einem deutschen Airport in Betrieb. Das Konzept ergänzt das gastronomische Portfolio des Flughafens um ein weiteres internationales Angebot.

Superschmarrn erweitert sein Filialnetz und will im Juli 2026 einen fünften Standort am Friedensplatz in Bonn eröffnen. Hinter dem Gastronomiekonzept stehen die Gastronomen Gunilla und Thomas Hirschberger, die unter anderem als Gründer der Marken Sausalitos und Hans im Glück bekannt sind.

Mit deutlichen Worten kritisiert Jürgen Dollase die Präsentation der Michelin-Sterne 2026. Sein Kommentar richtet sich sowohl gegen den Ablauf der Veranstaltung als auch gegen die Ausrichtung des Guide Michelin.

Die Sommelier-Union Deutschland blickt auf ihr fünfzigjähriges Bestehen zurück und bestätigt im Rahmen des Sommelier-Campus die Vereinsführung um Präsidentin Yvonne Heistermann.

Applaus, Emotionen und strahlende Gewinner: Bei der Verleihung des Michelin Guide Deutschland 2026 traf sich die Spitze der deutschen Gastronomie. Unsere große Bildergalerie zeigt die schönsten Momente des Abends.

Mit der Verleihung von drei Michelin-Sternen gehört das L.A. Jordan in Deidesheim zur Spitzengruppe der ausgezeichneten Restaurants. Veröffentlicht wurden nun auch Auszüge aus den Bewertungen der Michelin-Inspektoren zu mehreren Menügängen.

Der Michelin Guide Deutschland 2026 umfasst insgesamt 339 Sterne-Restaurants im gesamten Bundesgebiet. Das Restaurant L.A. Jordan in Deidesheim steigt als Neuzugang in die Drei-Sterne-Kategorie auf, während vier Betriebe zwei Sterne erstmals erhalten.