Adlon-Familie will Luxushotel zurück: Verhandlung am 8. Dezember

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Felix Adlon, Ur-Ur-Enkel des Adlon-Erbauers, dessen Vorfahren einst von den Russen enteignet wurden, will das Adlon zurück. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt: Am 8. Dezember geht es los. 

Wie das Gericht mitteilte, hätten die Kläger Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen hinsichtlich des Hotels Adlon geltendgemacht. Sie seien Erben der letzten Eigentümerin vor 1949. Einen ersten Antrag auf Rückübertragung lehnte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 mit der Begründung ab, die Rückübertragung sei wegen einer Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage ausgeschlossen.

Die Kläger haben 2019 das Wiederaufgreifen des Verfahrens beantragt. Sie meinen, aus neuen Beweismitteln ergebe sich, dass ihre Rechtsvorgänger zu Unrecht als Naziaktivisten in die sog. „Liste 3“ aufgenommen worden seien. Sie seien vielmehr selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen.

So seien auch Dokumente aufgetaucht sein, die belegen sollen, dass Hedda und Louis Adlon, obwohl seit 1941 Mitglieder der NSDAP, gar keine Nazis waren. 

Hierzu soll unter anderem eine eidesstattliche Versicherungen der Witwe des damaligen Berliner Stadtkommandanten, Generalleutnant Paul von Hase – einem der Haupbeteiligten des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944, gehören, in der stehen soll: „Herr und Frau Adlon gehörten seit 1941 gezwungenermaßen der Partei an. Es solle kein Verdacht auf das Hotel Adlon fallen, da die Gestapo ihre Agenten öfters hinschickte."

Der Klage seien umfangreiche Recherchen vorausgegangen, unter anderen habe sein Mandant Akteneinsicht bei der Finanzverwaltung gehabt, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Wolfgang Peters der Deutschen Presse-Agentur. «Dabei sind wir auf viele neue Tatsachen gestoßen.» Auf dieser Basis habe sich die Erbengemeinschaft entschlossen, einen neuen Versuch zu unternehmen, die Enteignung anzufechten. Das LROV hatte den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens laut Finanzverwaltung im Februar 2020 abgelehnt. Darum liegt der Fall nun beim Verwaltungsgericht.

«Die Nazis haben die Herrschaft über das Hotel übernommen und sich im weltweiten Ruf des Adlons gesonnt», so Peters. Die Adlons seien damit «faktisch enteignet» worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung, so seine Argumentation. Zugleich geht es in dem Fall um die grundsätzlichere Frage, ob von der ehemaligen Sowjetunion beschlagnahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurückgegeben werden darf. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht bislang bejaht. Peters sieht aufgrund der Recherchen jedoch historische Gründe, die zu einer Änderung der Rechtsprechung führen könnten.

Ohne die Beteiligung der Adlons wurde das neue Hotel Adlon am Pariser Platz 1997 in Berlin eröffnet. Das Haus war von der Altstadtbau entwickelt und von der Strabag errichtet worden. Die Kaufsumme des 6170 Quadratmeter großen Grundstücks im Jahr 1994 entsprach einem Quadratmeterpreis von 6330 Euro. Die Altstadtbau veräußerte das Haus an einen geschlossenen Immobilienfonds, den die Fundus-Gruppe aufgelegt hatte, der wiederum seine Anteile mit einer Mindestanlagesumme von 25.000 Euro zumeist an Anlagekunden der Dresdner Bank verkaufte.

Das Investitionsvolumen des Fonds betrug einschließlich der beiden Erweiterungen rund 400 Millionen Euro. Die im Oktober 2002 im Prospekt der Erweiterungsemission prognostizierte jährliche Ausschüttung sollte in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils vier Prozent betragen und 2017 mehr als fünf Prozent erreichen. Unter anderem nahm die Prognose für das Jahr 2011 ein positives Betriebsergebnis des Hotels von mehr als zehn Millionen Euro und entsprechende Einnahmen aus der erfolgsabhängigen Zusatzpacht an. Nachdem der Fonds die erwartete Ausschüttung mehrfach nicht erbrachte, organisierten sich die Anleger in der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger. Es kam zu einem mehrjährigen Streit zwischen den Anlegern und der Führung des Fonds. (Mit Material der dpa)


 

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