Airbnb will Wohnungsanbieter in Berlin auf rechtliche Anforderungen verpflichten

| Hotellerie Hotellerie

Der Wohnungsmarkt in Berlin ist umkämpft. Damit Anbieter kurzzeitiger Unterkünfte etwa auf Airbnb das nicht ausnutzen, gelten für sie besondere Auflagen. Nun will das Unternehmen stärker darauf achten, dass diese auch eingehalten werden - höchste Zeit, sagen Kritiker.

Wer in Berlin kurzzeitig ein Zimmer untervermieten will, braucht eine Registriernummer vom zuständigen Bezirk - die Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb will künftig alle Anbieter verpflichten, diese auch im eigenen Angebot sichtbar zu machen. «Airbnb kündigt an, dass alle Inserate in Berlin bis zum 1. März 2023 eine Registriernummer oder Kontaktinformationen anzeigen müssen, um weiterhin Kurzzeitbuchungen auf der Plattform annehmen zu können», teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Bislang forderte Airbnb nur bei neuen Inseraten die Registriernummer.

Dem Recht nach müssen Anbieter von kurzzeitigen Unterkünften über Plattformen wie Airbnb in Berlin schon seit 2018 eine solche Nummer bei den Bezirken beantragen und diese auch im Angebot veröffentlichen. Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnfläche vermietet, braucht sogar eine entsprechende Genehmigung. Auf diese Weise sollen die Behörden unlautere Angebote besser verfolgen können.

Aus Sicht der Bezirke funktionierte das jahrelang nur unzureichend. Sie warfen den Onlineportalen vor, die Angebote auch ohne die Angabe der Nummer zu veröffentlichen. Seit einem Jahr achtet Airbnb eigenen Angaben zufolge zumindest bei neuen Inseraten darauf, dass die Vorgaben des Senats eingehalten werden. Ab März soll das nun auch für bestehende Angebote gelten.

Damit setze das Unternehmen allerdings nur die entsprechenden Pflichten aus dem sogenannten Zweckentfremdungsgesetz um, teilte die Senatsverwaltung für Wohnen auf Anfrage mit. «Wir erwarten, dass Airbnb die Vorgaben des Gesetzes nunmehr zwingend für alle seine Nutzerinnen und Nutzer vorschreibt.»

Aus Sicht des Unternehmens läuft die Beantragung der Registriernummer in der Hauptstadt zu umständlich. Airbnb fordert digitale und schnellere Lösungen der Behörden, wie sie etwa in Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits existierten.

Um gegen Zweckentfremdungen von Vermietern auf der Plattform vorgehen und nicht gezahlte Steuern eintreiben zu können, streitet sich der Senat mit Airbnb seit Jahren immer wieder um die Herausgabe von Anbieter-Daten. Ein rechtskräftiges Urteil in dieser Frage gibt es noch nicht. Im Juni 2020 hatte die Hamburger Steuerfahndung allerdings einen großen Datensatz ergattert, mit zahlreichen Einträgen auch für Berlin. Mehr als zwei Millionen Euro Steuern trieb der Senat auf dieser Basis nachträglich ein.

Seitdem wartet die Senatsverwaltung ab. «Wann erneut an diesen Plattformbetreiber oder an weitere Plattformbetreibende herangetreten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar», teilte die Finanzverwaltung auf Anfrage mit. «Derartige Anfragen erfolgen zumeist gebündelt für Deutschland. Darüber hinaus stehen ermittlungstaktische Erwägungen und das Steuergeheimnis einer Veröffentlichung etwaiger konkreter Maßnahmen entgegen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Kartellverfahren deutscher Hotels gegen Booking.com verlangt das Bezirksgericht Amsterdam zunächst einen konkreten Schadensnachweis der Kläger. Während Booking.com das Urteil als Bestätigung seiner Argumentation bewertet, sieht der Hotelverband Deutschland wichtige Weichen zugunsten der Hotels gestellt.

Die Tui Group erweitert ihr internationales Hotelnetzwerk. Mit über 70 geplanten Projekten, neuen Standorten in Shanghai und Japan sowie dem Buchungsstart für eine neue Robinson-Anlage auf den Kapverden setzt der Konzern verstärkt auf Ganzjahresdestinationen in Asien und Afrika.

BWH Hotels Central Europe blickt auf ein stabiles Jahr 2025 zurück: Mit einem Gesamtumsatz von über 921 Millionen Euro und einer wachsenden Hotelanzahl festigt die Gruppe ihre Marktposition trotz volatiler Rahmenbedingungen.

1912 Hotels übernimmt zum 1. März 2026 den Betrieb des Hotel Millennium Park in Lustenau. Neben einer neuen Markenstrategie steht die Stärkung des Geschäftsreise- und Tagungssegments in der Vier-Länder-Region im Fokus der Neuausrichtung.

Die Maritim Hotelgruppe steigert ihren weltweiten Umsatz auf 468,4 Millionen Euro, verzeichnet jedoch aufgrund massiver Investitionen in die Digitalisierung und gestiegener Tarifkosten einen Rückgang beim Betriebsergebnis. Trotz eines schwierigen Marktumfeldes setzt das Familienunternehmen auf nachhaltiges Wachstum und technologische Modernisierung.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine grundlegende Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit von Hotelreservierungen getroffen. Die Anfrage nach freien Zimmerkapazitäten ohne Kenntnis der konkreten Preise stellt kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. Die Schadensersatzforderungen eines Hotelbetriebs in Höhe von über 10.000 Euro wurden abgewiesen.

Ein ehemaliges Bürogebäude am Checkpoint Charlie wird für 40 Millionen Euro zum größten Hostel Europas umgebaut. Hinter dem Projekt steht die 500-Millionen-Euro-Wachstumsstrategie der a&o-Eigentümer.

Auf der ITB Berlin 2026 präsentieren die Plaza Hotelgroup und Neura Robotics den humanoiden Roboter 4NE1. Die Kooperation soll zeigen, wie autonome Systeme künftig das Hotelpersonal an der Rezeption und im Service unterstützen können, um dem Fachkräftemangel in der Branche zu begegnen.

Sachsen-Anhalt zieht Bilanz: Trotz eines leichten Rückgangs bei den Übernachtungen präsentieren sich die Gästezahlen 2025 stabil. Während der Harz seine Spitzenposition verteidigt, setzen neue Großprojekte wie die Eröffnung des Stiftsbergs in Quedlinburg Impulse für das Reisejahr 2026.

Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil im Streit zwischen dem Hotel Wikingerhof und Booking.com auf. Beanstandet werden unter anderem Rabattdarstellung, Umgang mit Gästedaten und Provisionsmodelle.