Airbnb will Wohnungsanbieter in Berlin auf rechtliche Anforderungen verpflichten

| Hotellerie Hotellerie

Der Wohnungsmarkt in Berlin ist umkämpft. Damit Anbieter kurzzeitiger Unterkünfte etwa auf Airbnb das nicht ausnutzen, gelten für sie besondere Auflagen. Nun will das Unternehmen stärker darauf achten, dass diese auch eingehalten werden - höchste Zeit, sagen Kritiker.

Wer in Berlin kurzzeitig ein Zimmer untervermieten will, braucht eine Registriernummer vom zuständigen Bezirk - die Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb will künftig alle Anbieter verpflichten, diese auch im eigenen Angebot sichtbar zu machen. «Airbnb kündigt an, dass alle Inserate in Berlin bis zum 1. März 2023 eine Registriernummer oder Kontaktinformationen anzeigen müssen, um weiterhin Kurzzeitbuchungen auf der Plattform annehmen zu können», teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Bislang forderte Airbnb nur bei neuen Inseraten die Registriernummer.

Dem Recht nach müssen Anbieter von kurzzeitigen Unterkünften über Plattformen wie Airbnb in Berlin schon seit 2018 eine solche Nummer bei den Bezirken beantragen und diese auch im Angebot veröffentlichen. Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnfläche vermietet, braucht sogar eine entsprechende Genehmigung. Auf diese Weise sollen die Behörden unlautere Angebote besser verfolgen können.

Aus Sicht der Bezirke funktionierte das jahrelang nur unzureichend. Sie warfen den Onlineportalen vor, die Angebote auch ohne die Angabe der Nummer zu veröffentlichen. Seit einem Jahr achtet Airbnb eigenen Angaben zufolge zumindest bei neuen Inseraten darauf, dass die Vorgaben des Senats eingehalten werden. Ab März soll das nun auch für bestehende Angebote gelten.

Damit setze das Unternehmen allerdings nur die entsprechenden Pflichten aus dem sogenannten Zweckentfremdungsgesetz um, teilte die Senatsverwaltung für Wohnen auf Anfrage mit. «Wir erwarten, dass Airbnb die Vorgaben des Gesetzes nunmehr zwingend für alle seine Nutzerinnen und Nutzer vorschreibt.»

Aus Sicht des Unternehmens läuft die Beantragung der Registriernummer in der Hauptstadt zu umständlich. Airbnb fordert digitale und schnellere Lösungen der Behörden, wie sie etwa in Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits existierten.

Um gegen Zweckentfremdungen von Vermietern auf der Plattform vorgehen und nicht gezahlte Steuern eintreiben zu können, streitet sich der Senat mit Airbnb seit Jahren immer wieder um die Herausgabe von Anbieter-Daten. Ein rechtskräftiges Urteil in dieser Frage gibt es noch nicht. Im Juni 2020 hatte die Hamburger Steuerfahndung allerdings einen großen Datensatz ergattert, mit zahlreichen Einträgen auch für Berlin. Mehr als zwei Millionen Euro Steuern trieb der Senat auf dieser Basis nachträglich ein.

Seitdem wartet die Senatsverwaltung ab. «Wann erneut an diesen Plattformbetreiber oder an weitere Plattformbetreibende herangetreten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar», teilte die Finanzverwaltung auf Anfrage mit. «Derartige Anfragen erfolgen zumeist gebündelt für Deutschland. Darüber hinaus stehen ermittlungstaktische Erwägungen und das Steuergeheimnis einer Veröffentlichung etwaiger konkreter Maßnahmen entgegen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung erlassene Verbot der Bettensteuer in Bayern bestätigt. Die Klage dreier Städte gegen das Verbot, das seit 2023 in Kraft ist, wurde abgewiesen. Die Entscheidung verwehrt den Klägerkommunen die erhofften Millioneneinnahmen, während Hotellerie und Gastgewerbe das Urteil begrüßen.

Das geplante Vier-Sterne-Plus-Hotel „Le Tresor“ in der ehemaligen Staatsbank in der Schweriner Friedrichstraße steht nach der Insolvenz des österreichischen Investors vor einer ungewissen Zukunft. Das Projekt sollte dem historischen Haus, in dessen Tresorräumen einst die Goldreserven von Mecklenburg-Strelitz lagerten, eine hochwertige Nutzung ermöglichen.

DEHOGA Hessen nimmt Abschied von Reinhard Schreek. Der ehemalige Präsident des Verbands und spätere Ehrenpräsident ist kürzlich verstorben. Schreek prägte den Hotel- und Gaststättenverband in Hessen über Jahrzehnte.

Der Fürstenhof in Bad Kissingen steht zum Verkauf. Die Historie des Fürstenhofs reicht über 160 Jahre zurück. Das ursprüngliche Gebäude wurde bereits 1856 als Kurhotel errichtet und beherbergte Gäste des europäischen Hochadels.

Die Liquidation von Sonder Holdings hat Marriott in die Schlagzeilen gebracht . Seit dem abrupten Zusammenbruch der Lizenzvereinbarung sieht sich das Unternehmen nun mit erheblichem Gegenwind seitens der Gäste konfrontiert. 

In Leipzig wurden die SO!APART Awards 2025 verliehen. Die ausgezeichneten Häuser präsentieren Konzepte, die laut Jury-Einschätzung trotz des aktuell schwierigen Marktumfelds und der Zurückhaltung bei Neueröffnungen „extrem stark und zukunftsgewandt“ sind.

Der aktuelle „Changing Traveller Report 2026“von SiteMinder zeigt eine deutliche Verschiebung im Suchverhalten von Reisenden bei der Hotelsuche. Demnach haben Online-Reisebüros die Suchmaschinen als primären Startpunkt für die Hotelrecherche abgelöst.

Die britische Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat Beschwerden gegen große Akteure der Reisebranche, darunter die Hotelgruppen Hilton, Travelodge und Accor sowie das Buchungsportal Booking.com, stattgegeben. Der Vorwurf: Irreführende Werbung mit sogenannten „Ab-Preisen“ für Hotelzimmer.

Der auf Hotelimmobilien spezialisierte Berater Christie & Co ist mit der Vermarktung des etablierten Romantik Hotel Bösehof in Bad Bederkesa beauftragt worden. Das Midscale-Hotel, gelegen im Elbe-Weser-Dreieck zwischen den Städten Bremen, Hamburg und Cuxhaven, wird zum Verkauf angeboten.

Das Hochhaus Main Plaza am Sachsenhäuser Mainufer in Frankfurt startet in eine neue Ära. Unternehmer Michael Schramm, Inhaber der Apartmentresidenz-Gruppe, hat das Gebäude von der Lindner Hotel Gruppe übernommen. Das als Frankfurter Wahrzeichen geltende Hochhaus soll mit einem zukunftsweisenden Hybridmodell neu ausgerichtet werden.