Gegen die umstrittene Bettensteuer in Freiburg ist ein Hotelierehepaar bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen - ohne Erfolg. Die Leipziger Richter haben die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen. In Freiburg hat damit eine Steuer von fünf Prozent des Übernachtungspreises für Privatreisende weiter Gültigkeit.











