BGH: Verbot kurzzeitiger Vermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermietung von Ferienwohnungen im Internet gestärkt. Laut der BGH-Entscheidung dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

Gegenstand der verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Die Parteien bildeten im vorliegenden Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z.B. an Feriengäste) gestattet ist.

Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist.

Auf die erhobene Beschlussmängelklage der Klägerin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Nachdem die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer erfolglos geblieben ist, wollten sie mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage erreichen. Die Revision war jedoch erfolglos. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beschluss rechtswidrig ist, weil die Zustimmung der Klägerin fehlte.

Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienen Einheiten zu Wohnzwecken, ist dies nämlich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden hat, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste.

Den übrigen Wohnungseigentümern stünden aber andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Was die Kurzzeitvermietung angehe, müssten damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden.

Das komplette BGH-Urteil gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Romantik Hotels begrüßen das Hotel Landhaus Biewald in Friedland als 10. neues Mitglied in diesem Jahr. Mit dem Beitritt erweitert die Marke ihr Portfolio um eine weitere Gourmet-Destination.

Die Ringhotels-Familie freut sich, dass das Vier-Sterne Superior Hotel Drei Birken in Bad Rothenfelde seit dem September 2024 Mitglied der Kooperation ist. Das Hotel unter der Leitung von Lisa Büning und Christian Albrecht blickt auf eine lange Geschichte zurück und wird in der dritten Generation von der Familie Büning geführt.

Die Primestar Group aus Berlin hat das größte Hampton by Hilton-Hotel auf dem europäischen Festland eröffnet. Das Hampton by Hilton Vienna City West bietet 355 Zimmer.

Mittlerweile ist das Bewusstsein über die Relevanz von Nachhaltigkeit in der Gesellschaft stark, doch es braucht auch Handlungsbereitschaft. Das Hotel Berlin, Berlin arbeitet an neuen Wegen zu handeln und einen Beitrag zu leisten.

Die Ritz-Carlton Yacht Collection​​​​​​​ hat ihr neuestes Schiff vorgestellt. Die Ilma, die zweite neu gebaute Luxusyacht, startete am 2. September zu ihrer Jungfernfahrt, einer 7-tägigen Reise von Monte Carlo nach Rom. 

Inhaber Aroundtown hat die Umgestaltung und Aufwertung von Flächen im Hilton Hotel am Gendarmenmarkt abgeschlossen. Neu entstanden sind 22 geräumige Suiten und Residenzen. Die Räume sind konzipiert für längere Aufenthalte.

Die Hotel Investments AG will enger mit der Primestar Group zusammenarbeiten. Primestar betreibt derzeit 20 Hotels in deutschen Großstädten sowie in Wien und am Gardasee. Das Hotelportfolio umfasst aktuell 4.301 Zimmer.

Mit Blick auf die Dolomiten dürfen sich Gäste des Naturhotel Lüsnerhof seit diesem Sommer auf eine Erweiterung des Spa-Bereichs freuen. Zusätzlich wurde das Naturhotel um fünf neue Suiten und einen neuen Anfahrtsbereich mit Parkplatz ergänzt.

Die Radisson Hotel Group meldet ein starkes Wachstum in den ersten 6 Monaten des Jahres. Das größte Wachstum verzeichneten die Marken Radisson Blu, mit knapp 20 neuen Hotels, sowie Radisson RED und Radisson Collection, die beide in neuen Märkten eingeführt wurden.

Über 70 Prozent der geplanten Neueröffnungen von Hyatt in der EMEA-Region befinden sich in weniger stark besuchten Zielen. Damit bietet Hyatt künftig Hotels sowohl in den beliebtesten Reisezielen als auch in ruhigeren Orten.