Booking.com-Urteil: Wie Hoteliers sich jetzt verhalten sollten

| Hotellerie Hotellerie

Vor ein paar Wochen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Booking erlaubt, Hotels niedrigere Preise auf deren Webseiten zu untersagen. myhotelshop-CEO Ulli Kastner erklärt, was Hoteliers zum booking.com-Urteil wissen sollten und gibt Handlungsempfehlungen für Gastgeber.

Was genau wurde bei dem Urteil entschieden?

Ulli Kastner: "Im Grunde wurde dem Anliegen des Kartellamtes und der IHA widersprochen und die Unzulässigkeit der Ratenparitätsklauseln in den AGB’s von booking.com aufgehoben.

Die Begründung ist erstaunlich. Der Richter hat Sorge, dass Kunden, die sich auf booking.com Hotels aussuchen, dann aufgrund besserer Preise auf den Hotelwebseiten direkt buchen. Diese Ungerechtigkeit sei einem Marktführer wie booking.com nicht zuzumuten.

Interessanterweise gibt es Erhebungen (die dem Richter sogar vorliegen) die von gerade mal 5-6 % aller User ausgehen, die wirklich diesen Weg wählen. Wenn man nun noch bedenkt, wie viele Leute u.a. auf Google nach einem Hotelnamen konkret suchen und dort wegen unausgewogenen Marketingverhältnissen eher bei booking.com statt auf der Hotelwebseite landen, ist diese Begründung  fast schon als absurd anzusehen.

Was einen Richter hier bewegt, ist in meinen Augen nicht nachzuvollziehen. Wenn man die Hintergründe recherchiert, scheint es vom Richter ohne Einwirkung von booking.com proaktiv ins Spiel gebracht worden sein. Er scheint sich in seiner Begründung sogar so sicher zu sein, dass er jegliche Revision in höheren Instanzen unmöglich gemacht hat."

Welche Auswirkungen hat das Urteil zu Gunsten von booking.com?

Ulli Kastner: "Zuallerst kann booking.com nun ohne gesetzliche Kontrolle Hotels mit all seiner Marktmacht zur Ratenparität zwingen. Ob und wie booking.com das nun wirklich offen durchsetzt, bleibt abzuwarten.

Wichtiger in meinen Augen ist jedoch der Präzedenzfall, der sich daraus auch für andere Branchen ergibt. Kann ein Amazon nun jede Marke (adidas, etc.) dazu zwingen, nicht günstiger zu verkaufen als auf Amazon? Ich denke, dem Richter ist gar nicht bewusst, welcher Ketteneffekt sich hier ableiten lässt."


Viele Hoteliers sind verunsichert, wie sollte man sich jetzt verhalten?

Ulli Kastner: "Hotels, die günstiger auf der eigenen Webseite verkaufen, kann ich nur raten – macht dies weiterhin. Es gilt das Prinzip: es gibt Alternativen. booking.com bekommt einen Großteil seiner Kunden über Google und Metasuchen wie TripAdvisor und trivago. Hotels müssen dort mit der eigenen Seite sichtbar sein  und dies ist mit einem Preisvorteil günstiger und effizienter.

Gibt man das auf, verliert man dort den Markt an booking.com, erhöht die Abhängigkeit weiter, nimmt indirekt auch die Dynamik des Wettbewerbs zwischen diesen Playern raus und die monopolitisch anmaßenden Strukturen von booking.com werden nur noch größer. Dieser Spirale muss man entgegenwirken.

Märkte funktionieren nur, wenn man viele Vertriebsplattformen hat. Hotels brauchen die Wahl und müssen die Chancen des Direktvertriebs nutzen. Wer ein gutes Produkt, eine gute Lage und eine gute Webseite hat, wird sich auch einem booking.com widersetzen können. Wir sehen das bei vielen unserer Kunden. Wer sich ausschließlich über den Preis definiert, wird aber ein Problem bekommen.

Zudem kann ich nur raten, jegliche Korrespondenz mit booking.com aufzuheben. Auch wenn diese älter als 10 Jahre ist. Ich denke das letzte Wort ist in diesem Kontext noch nicht gesprochen. Und wie man beim Urteil gegen HRS gesehen hat, zahlt sich langer Atem und eine gute Verbandsarbeit (IHA) aus. So werden die Mutigen gegebenenfalls doch noch belohnt."

Mehr Info zu Ulli Kastner und myhotelshop: www.myhotelshop.com


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Abtei Himmerod in der Eifel gilt mit seinen 900 Jahren als eines der ältesten Zisterzienser-Klöster in Deutschland. Aktuell können Gäste in der Klosterherberge übernachten, doch das Bistum Trier hat große Pläne und will das Kloster als Vier-Sterne-Hotel betreiben.

HotelPartner Revenue Management setzt auch auf menschliches Know-how, da dies über ein Verständnis der Marktbedingungen, der Zielgruppen und der spezifischen Anforderungen eines Hotels verfügt.

Die Motel One Group hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Rekordumsatz von 852 Millionen Euro abgeschlossen. Unter Führung von Dieter Müller kauft die One Hotels & Resorts GmbH die 35-prozentige Beteiligung des Finanzinvestors Proprium Capital Partners für 1,25 Milliarden Euro zurück. Motel One ist damit 4,1 Milliarden Euro wert und soll mittelfristig an die Börse.

Premier Inn hat einen Mietvertrag für eine Neubauentwicklung in direkter Nachbarschaft des Hamburger Hauptbahnhofs unterschrieben. Auf dem 3.800 Quadratmeter großen Grundstück soll bis 2028 ein Hotel mit insgesamt 295 Zimmern entstehen.

In zwei Monaten beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Auch in Hamburg werden fünf Spiele stattfinden. Doch die Nachfrage nach Hotelzimmern ist laut Dehoga noch überschaubar.

In der Gefängniszelle übernachten - das geht ab Juni im «Kittchen» in Wismar. In der ehemaligen Arrestanstalt sind 30 Zimmer entstanden.

YOTEL hat ein neues Haus am Genfer See angekündigt. Die Eröffnung des Hotels mit 237 Zimmern ist für den 18. April geplant. Es ist das 22. Objekt der Hotelgruppe mit Sitz in London. 

Die Motel One Group hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Rekordumsatz von 852 Millionen Euro abgeschlossen, was einen Anstieg von rund 33 Prozent zum Vorjahr bedeutet. Damit war es das erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte.

RTL berichtete in seinem Investigativ -Format über die Reinigungsbranche. Das „Team Wallraff“ nahm auch das Jufa-Hotel in Hamburg unter die Lupe. Die Hotelgruppe zeigt sich jetzt bestürzt über das Ergebnis der Reportage.

Die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Katarina Barley, hat sich dafür ausgesprochen, die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen etwa für die Online-Plattform Airbnb zu begrenzen. Barley sprach am Montag in Berlin von einer Unsitte, die begrenzt werden solle.