Bundesgerichtshof beanstandet Geschäftspraktiken von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

In der langjährigen Auseinandersetzung zwischen dem Hotel Wikingerhof und dem Buchungsportal Booking.com hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig aufgehoben. Wie Volker Soyez, Partner der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz, auf LinkedIn berichtet, stellte das höchste deutsche Zivilgericht fest, dass das OLG-Urteil rechtsfehlerhaft war. In wesentlichen Punkten wies der BGH die Argumentation des Buchungsportals zurück.

[Worum geht es in diesem jetzt schon elf Jahre andauernden Rechtsstreit geht, sagt Markus Luthe, Hauptgerschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, in einem aktuellen Blogpost]

Beanstandung von Rabattdarstellungen

Ein Schwerpunkt der Entscheidung betrifft die Darstellung von Hotelpreisen auf der Plattform. Nach Angaben von Soyez untersagt der BGH, Preise mit dem Hinweis auf einen bestimmten Prozent-Rabatt auszuzeichnen, wenn dieser lediglich auf einem internen Vergleich mit anderen Daten basiere. Erläuterungen, die erst beim Bewegen des Mauszeigers sichtbar würden, seien in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Auch eine Selbstverpflichtung von Booking.com gegenüber Verbraucherschutzbehörden nach Art. 9 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2394 reiche nicht aus, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, da es an wirksamen Sanktionen fehle.

Datenhoheit und Provisionsmodelle

Nach Darstellung von Soyez könne das Vorenthalten von Gästekontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Mobilfunknummern gegenüber den Hotels als missbräuchlich eingestuft werden. Nach handelsvertreterrechtlichen Grundsätzen stünden diese Daten den Beherbergungsbetrieben zu.

In Bezug auf die sogenannten Ranking-Booster, für die Provisionen von bis zu 50 Prozent anfallen können, wies der BGH die Argumentation von Booking.com zurück, wonach die Freiwilligkeit der Nutzung einen Missbrauch ausschließe. Das Gericht verwies darauf, dass eine Prüfung der Angemessenheit der Provisionen unter anderem durch Vergleiche mit Flugvergleichsportalen und unter Berücksichtigung der Gewinnmargen des Unternehmens erfolgen könne. Außerdem deutete der BGH an, dass bestimmte Klauseln zu Ranking-Boostern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglicherweise nicht mit Transparenzvorschriften vereinbar seien.

Rückverweisung an das Oberlandesgericht Schleswig

Die Bewertung der Marktbeherrschung von Booking.com durch das OLG Schleswig hielt der Prüfung durch den BGH stand. Da der BGH jedoch Rechtsfehler bei der Beurteilung der Unterlassungsklage feststellte, muss das Oberlandesgericht Schleswig nun erneut über die Sache entscheiden.

Otto Lindner, Präsident des Hotelverbandes Deutschland (IHA), bezeichnete das Urteil auf LinkedIn als „wegweisend für die gesamte Portalökonomie“. Markus Luthe ergänzt: „Das Hauptanliegen des Wikingerhofs, die Feststellung der Unzulässigkeit der irreführenden Rabatt-Aktion von Booking.com, ist nun höchstrichterlich vom BGH im Sinne der Hotellerie und der Verbraucher selbst entschieden worden. Der Wikingerhof hat sich diesbezüglich bereits erfolgreich gegen die Übergriffigkeit und den Rechtsbruch des Buchungsportals gewehrt!“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Maritim bestätigt den Datendiebstahl bei iHotelier und den Versand von 8.716 E-Mails an Gäste. Amadeus nennt den 11. September als Tag der Entdeckung. Die Atlantic Hotels bestätigen separat einen Angriff auf ihre Websites.

Die Five E Group übernimmt zum 1. Oktober das Management der Weißen Wiek in Boltenhagen. Das Lindner Hotel erhält einen neuen Namen; das Beech Resort wird weitergeführt.

Valk Exclusief hat den Baubeginn für ein Hotel im ehemaligen Postsortierzentrum an der Kölner Stolkgasse bekannt gegeben. Geplant sind 338 Zimmer, Suiten und Apartments; die Eröffnung ist für 2028 vorgesehen.

Im Rahmen der zwölften Ausgabe der World Spa Awards sind die Auszeichnungen für herausragende Betriebe und Marken der Wellness- und Spa-Branche vergeben worden. Das Guerlain Wellness Spa im Waldorf Astoria New York sicherte sich den Titel als bestes Hotel-Spa der Welt.

Das SO/ Berlin Das Stue wird im ersten Quartal 2027 in Sofitel Berlin Das Stue umbenannt und damit Teil des Portfolios der Luxusmarke Sofitel. Nun soll das Haus an die Standards der Marke angepasst werden.

Novum Hospitality hat die Schließung des Crowne Plaza Frankfurt bestätigt und nennt mehrere Mängel am Gebäude. Die Unternehmensmitteilung enthält keine Angaben zu den von der NGG genannten Kündigungen im Betriebsrat.

Der Michelin Guide führt 2026 insgesamt 130 deutsche Hotels mit einem, zwei oder drei Keys. Sechs Häuser bestätigen die höchste Einstufung, zehn Hotels erhalten erstmals einen Key und sieben kommen neu in die Kategorie mit zwei Keys.

Das Crowne Plaza Frankfurt Congress Hotel hat seinen Betrieb kurzfristig eingestellt. Medien berichten über Sicherheits- und Brandschutzprobleme sowie über Kündigungen im Betriebsrat.

Airbnb baut sein Angebot an Boutique- und Individualhotels aus. Das Unternehmen teilte im August 2026 mit, inzwischen Tausende Hotels in mehr als 20 Reisezielen auf die Plattform gebracht zu haben. Eine Analyse von RBC Capital Markets beziffert den möglichen Umfang der weiteren Expansion.

Die Odyssey Hotel Group übernimmt den Betrieb des Mövenpick Hotels Münster, während die Immobilie im Rahmen eines geordneten Übergangs bei laufendem Betrieb saniert wird.