Corona trübt Feiertagsgeschäft der Insel-Hoteliers in Mecklenburg-Vorpommern

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Die Corona-Pandemie belastet auf den Ferieninseln im Nordosten vor allem das Feiertagsgeschäft der Hoteliers. Zu Weihnachten liege die Buchungslage der Hotels auf Deutschlands größter Insel bei 50 Prozent und zum Teil schlechter, teilte der Tourismusverband Rügen auf Anfrage mit.

Ähnlich sieht es nach Angaben der Usedom Tourismus GmbH auf der Sonneninsel in Vorpommern zu Weihnachten aus. Zum Jahreswechsel rechne man dort mit einer Auslastung von 70 bis 80 Prozent.

Die Betreiber von Ferienwohnungen sind demnach weniger betroffen. «Über Silvester liegt die Auslastung bei den Ferienwohnungen voraussichtlich bei 90 Prozent», erklärte Karina Schulz von Usedom Tourismus.

70 bis 90 Prozent Auslastung nannte der Tourismusverband Rügen für die dortigen Ferienwohnungen und -häuser. Das sei vergleichbar mit dem Corona-Vorjahr. Auch Zimmervermittler auf der Halbinsel Darß berichten von einer Auslastung etwa auf dem Niveau der Zeit vor Corona.

Besonders über Silvester mache der Wegfall von Busgruppen den Hotels zu schaffen, erklärte der Tourismusverband Rügen. Entsprechende Anbieter dürfen dort derzeit wegen der Corona-Lage nicht arbeiten. Hinzu komme die Schließung von Museen oder Schwimmbädern oder die Absage von Silvesterveranstaltungen. Eine leichte Zunahme der Buchungen für Silvester gebe es in Folge der entfallenen Testpflicht für Gäste mit Auffrischungsimpfung.

Die Agentur Meerfischland, ein Vermittler von Ferienhäusern und -wohnungen auf dem Darß, rechnet damit, dass die überschaubaren Stornierungen etwa von Ungeimpften oder Menschen mit Bedenken für Silvester noch ausgeglichen werden. Damit wäre man - wie üblich - zu Silvester hundertprozentig ausgebucht. Die sich ständig ändernden Corona-Regeln oder die Frage, ob die Gastronomie offen bleibe, beschäftigten die Betreiber beziehungsweise Gäste.

Nur genesene oder geimpfte Urlauber dürfen derzeit Beherbergungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern nutzen. Außerdem müssen sie bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und sich auch während des Aufenthalts regelmäßig testen lassen. Für Menschen mit Auffrischungsimpfung entfallen die Testpflichten zwei Wochen nach dem Booster. (dpa)


 

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