Dirk Iserlohe verlangt von Bundesregierung konkrete Unterstützung

| Hotellerie Hotellerie

Dirk Iserlohe, Vorstand der HONESTIS AG, zu der die Dorint Hotelgruppe gehört, ist wie die meisten Hoteliers und Gastronomen geschockt über den neuen Lockdown. Wieder sei es das Gastgewerbe, das nachhaltig wirtschaftlich belastet werde. In seinem inzwischen 20. Brief an die Bundeskanzlerin, Minister und Bundespolitiker, zeigt er sein Unverständnis über die Maßnahmen:

„Warum dürfen meine Mitarbeiter in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Risikogebieten und der Arbeitsstätte pendeln und ein Einzelreisender darf für seine Exerzitien oder zu seiner Entspannung nicht in einem Hotel übernachten?“ 

Sonderopfer, obwohl sich keiner bei Dorint infizierte

Der Familienunternehmer fragt sich schon länger, ob das die Richtlinien sind, die nachhaltig die erschreckend hohen Infektionszahlen mindern können. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und bekundet, dass ihn das geringe Fingerspitzengefühl in Hinblick auf die knallharten Maßnahmen für eine Branche mit über 2,4 Millionen Arbeitnehmern sprachlos macht. „Unsere Branche hat in den letzten Monaten enorme Investitionen in Hygiene- und Sicherheitskonzepte geleistet und sich strikt darangehalten. Bei uns hat sich in den Hotels bisher nachweislich niemand infiziert. Auch nach Aussage des Robert Koch Institutes sind eher geringe Infektionsrisiken in Hotels und Gaststätten bemerkt worden“, so der Dorint Aufsichtsratsvorsitzende. 

Dirk Iserlohe empfindet die Entscheidungen der Kanzlerin, ihres Kabinetts und der Länderchefs nicht zielführend, unangemessen und diskreditierend. Er ist darüber hinaus enttäuscht, dass die bereits im Sommer von den Virologen prognostizierte Entwicklung der Fallzahlen nicht direkt zum Anlass genommen worden ist, vorsorglich maßgeschneiderte Hilfskonzepte für die Branchen zu entwickeln, von denen jetzt wieder Sonderopfer verlangt werden. 

Unausgegorene Hilfsversprechen von Finanzminister Olaf Scholz, die nicht definiert sind, Hinweise seitens der Kanzlerin, dass die Bundesregierung sowohl auf das EU-Beihilfeverbot achten muss, als auch die offenen Fragen für alle, die nicht zu den Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) gehören, seien ernüchternd und beängstigend zugleich. Die Dorint Geschäftsführung muss also bereits am 2. November 2020 die meisten Mitarbeiter wieder in die Kurzarbeit zurückschicken und das mit welcher Perspektive?

Gesetzliche Klarstellungen zur Selbsthilfe nötig

Dirk Iserlohe spricht in seinem Schreiben an Frau Dr. Merkel konkret an, dass die Regierung wenigstens Klarstellungen treffen sollte, um das Schlimmste zu verhindern. Hierzu gehören:

  • Ordentlich und aus Gründen der Gerechtigkeit festzustellen, dass die Corona-Verordnungen auf Basis des § 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen worden sind und nicht fälschlicherweise pauschal nach § 28 IfSG. Hier verweist Iserlohe darauf, dass dieser Paragraf nur in Fällen wie bei der Unternehmensgruppe Tönnies anwendbar ist. Hingegen ermächtigt der § 16 IfSG die Länder wegen einer drohenden Gefahr Allgemeinverfügungen zu treffen. 
  • Die überfällige Klarstellung zur Störung der Geschäftsgrundlage, die in Artikel 240 des EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) für die Dauer der Pandemie aufgenommen werden könnte. Zurzeit überlässt die Regierung es der Legislative, wie der darwinistische Kampf zwischen Verpächter und Pächter ausgeht. 
  • Auch stünde es der Regierung gut, in Analogie zum Verbraucherkredit (vgl. § 3 des Artikel 240 EGBGB), auch den Finanzierern aufzuerlegen, dass bei unverschuldeten Engpässen die Kapitaldienstraten bei gewerblichen Krediten an das Ende der Laufzeit prolongiert werden. Die Bankenkrise ist sonst 2022 vorprogrammiert. 
  • Und schließlich sollte der § 19 Insolvenzordnung aufgehoben werden, um die zu erwartende riesige Insolvenzwelle im kommenden Jahr zu verhindern. Der Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund ist wettbewerbsverzerrend und wirkt gegen den Gläubigerschutz. Oder will der Staat seine Überbrückungshilfen nicht zurückbekommen?

Beihilferechtlich legale Zuschüsse gemindert durch die Klarstellung des § 313 BGB und abgesichert durch den Wegfall des § 19 InsO

Deutlich fairer wäre es allerdings ohne Abzüge von – nicht in der gleichen Periode zugewiesenen – Fördermitteln die Umsatzdifferenz des Vergleichsmonat 2019 zu 2020 zu erstatten. Dies wäre aufgrund der Aussage der europäischen Kommission in Bezug auf den Artikel 107 II b) AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nicht nur legitim, sondern auch legal. Würde man den § 313 BGB (vgl. ii) die Störung der Geschäftsgrundlage für Miet- und Pachträume während der Pandemie klar- und feststellen, würde sich dieser Zuschuss um den Verpächter-Anteil reduzieren. 

Nicht ausreichende Kommunikation der zuständigen Politiker mit der Branche 

Dirk Iserlohe nahm bereits Ende Juli 2020 mit einer Abordnung der Spitzenvertreter aus der DEHOGA, der IHA, dem DSGV, dem vdp, dem HDE und dem BTE, auf Einladung des Abgeordneten Dr. Carsten Linnemann zu einem Hearing in den Bundestag teil. Iserlohe fragt sich, warum die zuständigen Politiker aus Recht und Wirtschaft, die Kommunikation haben einschlafen lassen und die genannten Klarstellungen, die von diesem Kreis einstimmig gefordert wurden, nicht verfolgen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Hotelprojekt Seegut in Bad Wiessee erreicht den nächsten Meilenstein. Während die Rohbauarbeiten am Tegernsee im Zeitplan liegen, kündigt der Investor die Unterzeichnung des Managementvertrags mit einem Hotelbetreiber für Ende Februar an.

Wyndham Hotels & Resorts vermeldet für 2025 ein Rekordjahr beim Zimmerwachstum, während der rückläufige RevPAR dämpfend wirkte. Gleichzeitig sorgen die Insolvenz der Revo Hospitality Group und Wertminderungen auf die Marke Vienna House für erhebliche Belastungen in der Bilanz.

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 stützt die Umsatzentwicklung der US-Hotellerie. Während der Gesamtmarkt nur moderat wächst, rechnen Analysten in den Austragungsstädten mit zweistelligen RevPAR-Zuwächsen in den Sommermonaten.

Airbnb führt in Deutschland die neue Funktion „Jetzt buchen, später bezahlen“ ein. Damit können Gäste Unterkünfte mit flexiblen Stornierungsbedingungen reservieren und erst kurz vor Ablauf der Frist bezahlen, was insbesondere die Planung von Gruppenreisen erleichtern soll.

Die Insolvenz der Revo Hospitality Group hat die deutsche Hotellerie in Mark und Bein erschüttert. Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint-Hotelgruppe, hat sich in zwei öffentlichen Statements zu Wort gemeldet. Doch beim Vergleich seiner Analysen zeigt sich ein bemerkenswerter kommunikativer Spagat zwischen interner Manöverkritik und politischem Lobbyismus.

Die Chocolate on the Pillow Group vollzieht den Markteintritt in Berlin. Mit einem Managementvertrag für ein Vier-Sterne-Superior-Hotel an der Fischerinsel setzt das Unternehmen auf eine Zusammenarbeit mit Immobilieneigentümern und eine Fokussierung auf investierbare Hotelprodukte.

COMO Hotels and Resorts eröffnet im Mai das COMO Cordeillan-Bages. In Kooperation mit der Familie Cazes entsteht in einem historischen Anwesen in Pauillac ein neues Luxusdomizil, das Design von Paola Navone mit exklusivem Zugang zur Welt der Bordeaux-Weine kombiniert.

Eine aktuelle Treugast-Analyse am Beispiel Ruhpolding untersucht die Auswirkungen von Hotelneueröffnungen auf Feriendestinationen. Die Ergebnisse belegen, wie kapazitätsstarke Leitbetriebe das Nachfragewachstum nachhaltig fördern und bestehende Angebotslücken schließen können.

Mit der Eröffnung von 27 neuen Hotels hat Marriott International im Jahr 2025 die Marke von 200 Häusern in der DACH-Region überschritten. Das Wachstum wird maßgeblich durch Konvertierungen in allen Segmenten getrieben.

Mit der Eröffnung des Adagio Access Nanterre baut Adagio die Kapazitäten im Großraum Paris weiter aus. Das neue Haus mit 132 Apartments in direkter Nähe zum Geschäftsviertel La Défense zielt primär auf Geschäftsreisende und Langzeitgäste ab.