Europas Hotellerie erhebt sich in Sammelklage gegen Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern schließen sich in einer gesamteuropäischen Sammelklage gegen Booking.com zusammen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem Dachverband der Hotels, Restaurants, Bars und Cafés in Europa, unterstützt. Alle europäischen Hotels sind eingeladen und aufgerufen, sich unter www.mybookingclaim.com an der gemeinsamen Klage zu beteiligen und sich online zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2025.

Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Booking.com mit der Verwendung von so genannten Paritätsklauseln gegen Kartellrecht verstoßen hatte. Durch diese Klauseln wurde der Wettbewerb zum Nachteil der Hotellerie massiv beschränkt. Es schlossen sich zunächst Vergleichsgespräche zwischen dem Hotelverband Deutschland (IHA) und Booking.com über eine angemessene Entschädigung deutscher Hoteliers an, die Booking.com jedoch überraschend und einseitig beendete.

Offenbar wurde Booking.com seinerzeit dahingehend beraten, im Rahmen eines so genannten negativen Feststellungsklageverfahrens von den Gerichten in den Niederlanden feststellen zu lassen, dass deutschen Hoteliers keine Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen. In der Folge erhob Booking.com Klage gegen mehrere hundert deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Ein Zwischenergebnis dieses (noch laufenden) Verfahrens ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024, das die Feststellungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 bestätigte, wonach die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Aus diesem Urteil des höchsten europäischen Gerichts lässt sich ungezwungen ableiten, dass sämtlichen europäischen Hotels Schadensersatzansprüche gegen Booking.com zustehen, die nun im Rahmen der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

Das sieht Booking.com allerdings anders: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshof bezieht sich spezifisch auf Fragen, die vom Amsterdamer Gericht im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Booking.com und einigen deutschen Hotels gestellt wurden, bei dem es um die Rechtmäßigkeit von Preisparitätsklauseln in Deutschland zwischen 2006 und 2016 ging - das Gericht kam nicht zu dem Schluss, dass die deutschen Preisparitätsklauseln von Booking.com wettbewerbswidrig waren oder Auswirkungen auf den Wettbewerb hatten. Das Amsterdamer Gericht wird nun eine Entscheidung speziell zu den deutschen Paritätsklauseln treffen müssen", so das Unternehmen.

Preiswettbewerb eliminiert?

HOTREC ist sich hingegen sicher, dass die Paritätsklauseln europäische Hotels fast zwei Jahrzehnte lang erheblich im Wettbewerb benachteiligt hääten: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten. Zudem hinderten die Klauseln Hotels daran, auf ihren eigenen Websites bessere Preise oder Verfügbarkeiten anzubieten – was die direkten Buchungen und die unternehmerische Freiheit der Hotels massiv einschränkte.

Kurz gesagt: Die wettbewerbswidrige Praxis der Paritätsklauseln von Booking.com hat Hotelbetrieben in ganz Europa erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts haben betroffene Hotels Anspruch auf Schadenersatz von Booking.com für die erlittenen finanziellen Verluste.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt bleiben nicht unbeantwortet.“

Die Klage wird von einem Team aus erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsrechtlern, Prozessanwälten und Ökonomen geführt, die bereits das erfolgreiche EuGH-Urteil vom 19. September 2024 erreicht haben.

„In Deutschland hatten sich bereits im Jahr 2020 über 2.000 Hotels der „daBeisein“-Initiative des Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen, um ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. Für diese deutschen Pionier-Hotels sind bereits Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam oder dem Landgericht Berlin anhängig. Für sie ist eine erneute Registrierung unter www.mybookingclaim.com nicht mehr notwendig“, erläutert Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution.

Hintergrund

Das EuGH-Urteil von 2024 (Rechtssache C-264/23) bestätigte, dass die Paritätsklauseln von Booking.com – vertragliche Bestimmungen, die Hotels daran hinderten, über andere Kanäle niedrigere Preise oder bessere Verfügbarkeiten anzubieten – gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln führten zu überhöhten Provisionssätzen, unterdrückten Direktbuchungen und verzerrten den Wettbewerb auf dem Online-Markt.

Die Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und vor Gerichten in den Niederlanden eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen.

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die DEHAG Hospitality Group hat für 2025 einen Gesamtumsatz von 37,740 Millionen Euro gemeldet und damit nach eigenen Angaben einen Rekordwert erreicht. Im Jahr 2026 feiert die Unternehmensgruppe zudem ihr 50-jähriges Bestehen.

Der Hotelverband hat am Nürburgring seine Jahresveranstaltung inklusive Mitgliederversammlung durchgeführt. Im Fokus der Tagung standen die Potenziale künstlicher Intelligenz für die Hotellerie sowie die Auszeichnung von Brancheninnovationen und Nachwuchstalenten.

Das Hotel Fichtelberghaus in Oberwiesenthal wird umfassend modernisiert. Die Wiedereröffnung des auf Vier-Sterne-Standard ausgebauten Hauses ist für Dezember 2026 geplant.

Eine Umfrage von mrp hotels unter 42 Marktteilnehmern sieht Hotelimmobilien weiterhin als gefragte Anlageklasse. Hohe Finanzierungskosten gelten dabei als größte Herausforderung, während Spanien die höchste erwartete Investmentdynamik aufweist.

Der neue „Psychological Well-being in Hospitality Report 2026“ der EHL Hospitality Business School beschreibt fünf Entwicklungen, die den Umgang mit psychischem Wohlbefinden in Hotellerie und Gastronomie prägen. Im Mittelpunkt stehen Mitarbeitergesundheit, menschliche Begegnungen und die Wirkung von Räumen auf Gäste und Beschäftigte.

Aroundtown plant die Umwandlung weiterer Büroimmobilien in Serviced Apartments und Mixed-Use-Objekte. Projekte befinden sich unter anderem in Berlin, Frankfurt am Main, Dortmund, Hannover und Athen in Planung oder Umsetzung.

Die HSMA Deutschland veranstaltet Anfang September 2026 den #HSMAday in Berlin. Im Fokus stehen laut Verband Themen wie Künstliche Intelligenz, Plattformökonomie, Cybersicherheit und wirtschaftliche Herausforderungen für die Hotellerie.

Marriott International gründet ein Joint Venture mit der Familie Leali und integriert die italienische Luxus-Wellnessmarke Lefay in sein weltweites Portfolio. Die Integration in die Vertriebskanäle des Hotelkonzerns soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Fair Job Hotels hat in Düsseldorf sein zehnjähriges Bestehen gefeiert. Im Mittelpunkt standen Rückblicke auf die Entwicklung des Vereins, Ehrungen für Gründungsmitglieder sowie Diskussionen über Arbeitsmarkt, Führung und Künstliche Intelligenz.

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group beteiligt sich am Thermenresort Loipersdorf und übernimmt künftig dessen Management. Gemeinsam mit Merkur Versicherung und Granit sind Investitionen in Therme und Hotel vorgesehen.