Familotel warnt vor Gefahr für Hotels durch Urteil zur Erbschaftssteuer

| Hotellerie Hotellerie

Die Hotelkooperation Familotel sieht nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftssteuer familiengeführte Hotelbetriebe in ihrer Existenz bedroht und fordert die Politik zum Handeln auf. „Es besteht akuter politischer Handlungsbedarf. Die Politik ist gefordert, schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, damit die Familienunternehmen unserer Branche Planungs- und Rechtssicherheit erhalten“, erklärt Sebastian J. Ott, Vorsitzender der Hotelkooperation Familotel mit Sitz in Rosenheim. „Ich appelliere an die Politik: Handelt jetzt, sprecht mit unserer Branche und den Verbänden – nicht nur mit der Automobilindufstrie.“ 

Sebastian J. Ott: Richterspruch benachteiligt Hotelbranche

„Der Richterspruch ist eine klare Benachteiligung von Hotels und Pensionen. Er hat existentielle Auswirkungen auf die gesamte Beherbergungsbranche und gefährdet die Zukunftsfähigkeit“, betont Sebastian J. Ott. Familotel sei stark betroffen, da in 50 Prozent der familiengeführten Mitgliedsbetriebe in den kommenden Jahren die Übergabe an die nächste Generation und somit das Thema Erbe anstehe.    

Bundesfinanzhof: Beherbergungsbetriebe nicht steuerlich begünstigt

Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass „Betriebsvermögen“ begünstigt wird, sogenanntes Verwaltungsvermögen dagegen nicht. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, werden bei der Erbschaftssteuer also nicht begünstigt. In dem Fall ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Dies gelte laut dem Gericht ebenfalls für Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten. 

Familotel schließt sich Kritik von DEHOGA an 

Der Bundesverband hat das Urteil kritisiert und sieht darin eine Benachteiligung von Hotels und anderer Beherbergungsbetriebe gegenüber Unternehmen aus Handwerk und Industrie. Professor Rainer Kirchhöfer von der Stiftung Familienunternehmen appellierte in der „Wirtschaftswoche“ an die Finanzverwaltung, ein Nichtanwendungserlass zu veröffentlichen, um Nachteile für die Branche durch die Gerichtsentscheidung abzumildern. 

Sebastian J. Ott: Hoteliers sollten sich mit dem Thema beschäftigen

„Den eindringlichen Appellen von Professor Rainer Kirchhöfer und der Dehoga schließe ich mich im Namen unserer gesamten Branche von ganzem Herzen an“, betont der Familotel-Vorsitzende Sebastian J. Ott. Hoteliers seien gut beraten, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Familotel stehe ihnen dabei als starker Partner zur Seite. Die wirtschaftlich ohnehin unter Druck stehende Branche brauche Unterstützung, statt Benachteiligungen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Europäische Gerichtshof bestätigt das deutsche Aufteilungsgebot bei Beherbergungsumsätzen. Nebenleistungen wie Frühstück oder Parkplätze unterliegen damit weiterhin dem teilweise oder komplett vollen Steuersatz, um die steuerliche Neutralität gegenüber anderen Dienstleistern zu wahren.

Das Beherbergungsgewerbe in Deutschland startet mit einem leichten Plus in das Jahr 2026. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Übernachtungszahlen im Januar um 1,2 Prozent auf insgesamt 25,5 Millionen, getragen durch eine stabile Nachfrage aus dem In- und Ausland.

Ein neuer Bericht der Hotelschool The Hague warnt vor dem Machtverlust der Hotellerie an Tech-Giganten. Während nur zehn Prozent der Betriebe KI strukturell nutzen, verschieben Google und OpenAI die Marktanteile und gefährden die direkte Gästebindung.

Berichte über den Rückzug von OpenAI aus dem Direktgeschäft ließen jetzt die Aktienkurse großer Reiseportale steigen. Die Komplexität von Tourismusbuchungen scheint vorerst eine Hürde für den Verkauf direkt im KI-Chat zu sein.

Mit dem Fairmont Hanoi eröffnet Accor das erste Haus der Marke in Vietnam. Das Hotel in der Altstadt setzt auf eine Kombination aus Konferenzflächen, internationaler Gastronomie und einem Wellnessangebot auf über 3.500 Quadratmetern.

Die Hotelkooperation Design Hotels nimmt sechs neue Häuser in ihr Portfolio auf. Die Neuzugänge in Asien, Afrika und Amerika setzen auf eine Verbindung von regionaler Tradition, modernem Design und spezialisierten Wellness-Konzepten.

Das Hotel Bareiss in Baiersbronn feierte sein 75-jähriges Bestehen. Der Familienbetrieb entwickelte sich seit 1951 von einem kleinen Kurhotel zu einem international ausgezeichneten Ferienresort unter der Leitung von Hermann und Hannes Bareiss.

Der RBB will eine Immobilie direkt neben dem Hauptgelände des Senders verkaufen. Wie die RBB media GmbH mitteilte, befinden sich in dem Gebäude am Kaiserdamm derzeit ein Hotel, Büro- und Lagerflächen sowie eine Bowlingbahn.

Das Ammersee Hotel in Herrsching stellt sich strukturell neu auf. Durch die Verpachtung an die Lieblingsplatz Hotels setzt das Traditionshaus auf eine Kombination aus digitaler Systemkraft und lokaler Betriebsführung, um den Herausforderungen des Marktes zu begegnen.

Rund 6,36 Millionen Übernachtungsgäste und etwa 11,02 Millionen Übernachtungen gab es vergangenes Jahr in Frankfurt. Das sind weniger als 2024. In einem Bereich wurde jedoch eine Bestmarke erreicht.