Gericht in Amsterdam genehmigt Beweissicherung gegen Booking.com

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Die Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA) hat nach eigenen Angaben mehrere gerichtliche Maßnahmen zur Beweissicherung im Zusammenhang mit der europaweiten Sammelklage gegen Booking.com eingeleitet. Unterstützt wird die Klage unter anderem vom Hotelverband Deutschland (IHA), dem europäischen Dachverband HOTREC sowie weiteren Hotelverbänden.

Wie die SHCA mitteilt, erteilte das Bezirksgericht Amsterdam am 1. Mai 2026 die Genehmigung, unter anderem historische Rechnungen zu sichern, die Booking.com vor 2018 an Hotels in Europa ausgestellt hatte. Am 4. Mai 2026 habe ein Gerichtsvollzieher gemeinsam mit IT-Spezialisten mit der Vollstreckung in der Unternehmenszentrale von Booking.com in Amsterdam begonnen.

SHCA beantragt Offenlegung historischer Rechnungsdaten

Nach Angaben der SHCA wurde beim Bezirksgericht Amsterdam zusätzlich die Offenlegung weiterer Daten und Informationen beantragt. Zudem sollen Führungskräfte von Booking.com im Rahmen einer vorläufigen Zeugenvernehmung erläutern, weshalb Hotels der Zugriff auf bestimmte Unterlagen verwehrt worden sei.

Hintergrund ist eine europaweite Sammelklage auf Schadenersatz gegen Booking.com. Laut Mitteilung wurde das erste Hauptverfahren am 31. Januar 2026 eingeleitet und am 6. Mai 2026 offiziell beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht. Nach Angaben der SHCA beteiligen sich mehr als 15.000 Hotels aus Europa an dem Verfahren.

Die Kläger verlangen demnach eine Entschädigung für finanzielle Schäden, die nach ihrer Darstellung durch wettbewerbswidrige Bestpreisklauseln und überhöhte Provisionen entstanden seien.

Hotels verloren laut SHCA Zugriff auf ältere Abrechnungen

Nach Angaben der SHCA hatte Booking.com im Jahr 2025 den Zugriff auf historische Rechnungen eingeschränkt. Zuvor seien diese Unterlagen über die Extranet-Konten der Hotels abrufbar gewesen. Gleichzeitig argumentiere Booking.com laut Mitteilung, dass Hotels diese Rechnungen zur Begründung individueller Ansprüche vorlegen müssten.

Die Anwälte der SHCA beantragten nach eigenen Angaben deshalb am 29. April 2026 die gerichtliche Sicherung der relevanten Unterlagen. Bereits zwei Tage später habe das Bezirksgericht Amsterdam dem Antrag stattgegeben. Am 4. Mai 2026 habe anschließend die Vollstreckung begonnen.

Die SHCA erklärte, mit den Maßnahmen solle verhindert werden, dass historische Rechnungen weiterhin nicht zugänglich seien. Ziel sei die Offenlegung der Daten für das Hauptverfahren zur Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche der beteiligten Hotels.

IHA verweist auf Bedeutung der gerichtlichen Maßnahmen

Der Hotelverband Deutschland (IHA) veröffentlichte im Zusammenhang mit den Maßnahmen eine Stellungnahme seines Vorsitzenden Otto Lindner. Darin bezeichnete Lindner die Entwicklung als wichtigen Schritt im Verfahren gegen Booking.com. Überschrieben war der Text mit: "Genug des Hinhaltens und Behinderns!" 


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