Hotel-Adlon-Investor Jagdfeld gegen Signal Iduna - Juristische Niederlage zeichnet sich ab

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Im juristischen Tauziehen um eine milliardenschwere Schadenersatzforderung des Hotel-Adlon-Investors Anno August Jagdfeld gegen die Signal-Iduna-Gruppe zeichnet sich auch in der Berufungsinstanz eine Niederlage Jagdfelds ab. Wie das Oberlandesgericht Hamm (OLG) mitteilte, habe der Senat in einer mündlichen Verhandlung am Montag zu erkennen gegeben, dass er die Bewertungen der Vorinstanz «jedenfalls im Ergebnis» teilt. Das Landgericht Dortmund hatte die Klage des Aacheners im April 2020 abgewiesen. Das OLG Hamm kündigte an, seine Entscheidung am 28. März verkünden zu wollen. Bis dahin haben die Parteien noch mal Zeit, Stellung zu nehmen.

Jagdfeld wirft der Versicherung mit Sitz in Dortmund eine gezielte Rufmordkampagne im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Berliner Hotels Adlon vor und beziffert den entstandenen Schaden auf rund eine Milliarde Euro. Der Investor hatte für den Wiederaufbau des Hotels einen Fonds aufgelegt, an dem sich die Dortmunder Versicherung mit fünf Millionen Euro beteiligt hatte.

Als es später zu Unstimmigkeiten und Ärger kam, hatte sich eine Anlegerschutzgemeinschaft gegründet, deren Sprecher dem Investor fortan öffentlich schwere Vorwürfe machte. In dem Verfahren geht es auch um die Frage, ob Jagdfeld neben dem Schadenersatz ein Schmerzensgeld von 100 000 Euro durch den Versicherer zusteht.

Das Landgericht war nicht davon überzeugt gewesen, dass die Signal-Iduna-Gruppe eine Rufmordkampagne gegen den Immobilienunternehmer betrieben hatte. Außerdem müsse sich die Versicherung nicht sämtliche Äußerungen des von der Schutzgemeinschaft beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen, hatte das Gericht im Frühjahr 2020 geurteilt. Der Rechtsanwalt selbst ist inzwischen gestorben. Die Signal-Iduna-Gruppe hatte die Anschuldigungen von Anfang an zurückgewiesen. (dpa)


 

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