Hoteldirektor präsentiert Gästefahrzeuge mit Nummernschildern in Sozialem Netzwerk

| Hotellerie Hotellerie

Der Direktor eines Hotels einer bekannten deutschen Marke hat auf LinkedIn ein Video aus der Tiefgarage der Herberge veröffentlicht. Zu sehen sind die Porsche-Boliden von Gästen. Die Nummernschilder sind gut zu erkennen. Liegt die Einwilligung der Gäste für eine solche Veröffentlichung vor, sind solche Video unproblematisch. Ist das nicht der Fall, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Zu seiner Veröffentlichung schrieb der Hoteldirektor: „Wir haben die besondere Ehre, außergewöhnliche Gäste mit ihren noch außergewöhnlicheren Oldtimern bei uns begrüßen zu dürfen. Die edlen Klassiker – darunter wahre Porsche-Ikonen – finden in unseren Garagen ein sicheres Zuhause während ihres Aufenthalts. […] Ein herzliches Dankeschön für das Vertrauen und dafür, dass Sie das […] Hotel [...] für Ihren […]-Trip gewählt haben.“

Mittlerweile hat der Hoteldirektor das Video gelöscht. Ein Screenshot zeigt einen Ausschnitt.

Aber ein Nummernschild ist mehr als nur ein Blech: Hotels, die Autokennzeichen ihrer Gäste, ohne deren Zustimmung, veröffentlichen – etwa auf Social Media, auf der Website oder sogar in der Lobby auf einem Aushang – riskieren Ärger mit dem Datenschutz. Was für manche wie eine nette Serviceidee oder ein harmloses Detail wirkt, ist laut DSGVO eine Grauzone mit rechtlichen Fallstricken. Ob die Zustimmung der Gäste in diesem Fall vorlag oder nicht, ist nicht bekannt.

Der Hotelier und Unternehmer Marco Nussbaum kommentierte den Fall auf LinkedIn: „Ein Hotelmanager sollte, so verlockend der digitale Ruhm auch sein mag, aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen tunlichst davon absehen, Videoaufnahmen von Fahrzeugen samt Kennzeichen aus der hoteleigenen Tiefgarage öffentlich zu teilen, insbesondere in sozialen Medien. Was nach Dankbarkeit und harmloser Marketingidee klingt, kann rechtlich schnell in die Sackgasse führen, mit teurem Strafzettel im Gepäck.“

Nussbaum hat Recht: Denn: Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten, sofern sie einer bestimmten Person zugeordnet werden können – und genau das ist bei Hotelgästen oft der Fall. Sobald das Kennzeichen mit einem konkreten Aufenthalt verbunden ist, liegt ein Personenbezug vor.

Öffentlich nur mit Einwilligung

Die DSGVO lässt die Verarbeitung solcher Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Für die öffentliche Darstellung eines Fahrzeugs samt Nummernschild braucht es eine ausdrückliche Einwilligung des Gastes – freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar. Ohne diese ist eine Veröffentlichung unzulässig.

Das betrifft unter anderem:

  • Fotos vom Hotelparkplatz in sozialen Netzwerken
  • Gästelisten mit Fahrzeugangaben
  • Aushänge zur Parkplatzverwaltung mit sichtbarem Kennzeichen

Interne Nutzung erlaubt – aber mit Regeln

Anders sieht es bei der internen Nutzung von Kennzeichen aus, etwa zur Schrankenöffnung oder Parkraumverwaltung. Hier kann sich das Hotel auf ein „berechtigtes Interesse“ berufen – vorausgesetzt, die Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung transparent dargestellt, und die Gäste sind darüber informiert.

Trotzdem gilt: Auch intern sollte der Zugriff auf diese Daten nur autorisierten Personen vorbehalten bleiben, und sie sollten nach Zweckentfall gelöscht werden.

Teure Folgen bei Verstößen

Hotels, die gegen diese Vorgaben verstoßen, riskieren nicht nur Abmahnungen durch betroffene Gäste, sondern auch Bußgelder der Datenschutzbehörden. Derartige Fälle sind in der Vergangenheit bereits mehrfach bekannt geworden – auch in anderen Bereichen wie Videoüberwachung oder WLAN-Tracking.

Was wie ein kleines Detail wirkt, kann schnell zur Datenschutzfalle werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sensible Daten wie Kennzeichen mit der gleichen Sorgfalt behandeln wie Namen oder Adressen – und sich bei Unsicherheiten juristisch beraten lassen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Hotelmarke Ruby expandiert mit der Eröffnung des Ruby Frida nach Stockholm. Das neue Haus im Stadtteil Kungsholmen setzt auf ein von den 1960er Jahren inspiriertes Designkonzept.

Deutschlands Beherbergungsbetriebe haben im Mai 2026 insgesamt 49,2 Millionen Übernachtungen verbucht. Der Zuwachs von 3,8 Prozent wurde von Gästen aus dem Inland getragen, während die Auslandsnachfrage leicht zurückging.

Düsseldorf weist einer Analyse von Listflix zufolge unter deutschen Städten ab 300.000 Einwohnern die höchste Dichte an Beherbergungsbetrieben auf. In der Gruppe von 100.000 bis unter 300.000 Einwohnern liegt Heidelberg vorn.

Riadh Ben Ali aus dem Kastens Hotel Luisenhof wurde als erster Concierge in Hannover in die Vereinigung Les Clefs d'Or aufgenommen. Die internationale Organisation zeichnet damit die Fachkompetenz des Hotelmitarbeiters aus.

Die Hotelgruppe Ensana Hotels eröffnet mit dem Sairme South ihren ersten Standort in Georgien. Das neue Haus im Kaukasus legt einen Schwerpunkt auf medizinische Wellness-Anwendungen.

Die Fattal Hotel Group hat mit dem Erwerb des The Blakely Hotel in New York erstmals ein Objekt in den USA übernommen. Nach einer geplanten Sanierung ist die Wiedereröffnung für Mitte 2027 vorgesehen.

Die Göbel Hotels starten im Oktober mit dem Green Trail Hotel in Korbach eine neue Budget-Marke. Das Projekt umfasst 41 Zimmer und setzt auf ein energetisches Konzept mit Photovoltaik und Wärmepumpen.

Union Investment hat das Hotel Hilton Garden Inn in Innsbruck an die Schiehser Hotels Gruppe veräußert. Wie das Unternehmen mitteilte, werde der bisherige Betreiber das Haus auch in Zukunft unter der Marke Hilton Garden Inn weiterführen.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt erzielte im ersten Halbjahr 2026 ein Transaktionsvolumen von 741 Millionen Euro. Trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr blicken Experten für das Gesamtjahr optimistisch auf die Zwei-Milliarden-Euro-Marke.

Kleine Hotels und Gasthöfe stehen in Nordrhein-Westfalen unter Druck. Während die Zahl der Beherbergungsbetriebe binnen zehn Jahren deutlich sank, wuchs das Bettenangebot – und Ferienunterkünfte legten stark zu.