Der Reiseveranstalter Schauinsland darf auch weiterhin bestimmte Hotels ausschließlich für Erwachsene anbieten. Wie ein Unternehmenssprecher mitteilte, sei die Klage einer Familie dagegen vor dem Landgericht Hannover gescheitert. Der klagende Vater hatte sich durch den Ausschluss von unter 16-jährigen in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt gesehen, obwohl dies im Reisekatalog angekündigt war.