Landgericht Berlin spricht Hotels Schadensersatz gegen Booking.com zu

| Hotellerie Hotellerie

In einem richtungsweisenden Urteil hat die Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin II festgestellt, dass die Booking.com BV sowie deren deutsche Tochtergesellschaft gegenüber zahlreichen Beherbergungsbetrieben schadensersatzpflichtig sind. Grund für die Entscheidung ist die jahrelange Verwendung von unzulässigen Bestpreisklauseln. Das Gericht gab der Feststellungsklage von insgesamt 1.099 Klägern statt. Die Entscheidung betrifft Verstöße, die bis in das Jahr 2013 zurückreichen.

Einschränkung der Preisgestaltungsfreiheit durch Vertragsklauseln

Der Kern des Rechtsstreits dreht sich um die vertragliche Gestaltung, welche die Buchungsplattform ihren Partnern auferlegte. Bis zum Sommer 2015 nutzte das Unternehmen sogenannte weite Bestpreisklauseln. Diese verpflichteten die Hoteliers dazu, auf dem Portal die weltweit günstigsten Preise und Konditionen anzubieten. Ab Juli 2015 stellte die Plattform auf enge Bestpreisklauseln um, die es den Betrieben untersagten, im direkten Online-Vertrieb günstigere Preise als auf der Vermittlungsseite anzubieten.

Das Gericht folgte der Argumentation, dass beide Varianten der Klauseln den Wettbewerb beschränkten. Durch die Vorgaben wurde den Betreibern die Möglichkeit genommen, die im Eigenvertrieb eingesparten Vermittlungsprovisionen in Form von niedrigeren Preisen an die Gäste weiterzugeben. Diese Provisionen belaufen sich im Durchschnitt auf 10 bis 15 Prozent des Zimmerpreises. Zudem erschwerten die Klauseln die Vermarktung von kurzfristigen Restkapazitäten, da Preisnachlässe im Direktvertrieb stets auch eine Preissenkung auf dem Portal nach sich ziehen mussten, was wiederum die Gewinnspanne der Betriebe reduzierte.

Zulässigkeit der Feststellungsklage und Nachlaufeffekte

Obwohl eine Feststellungsklage normalerweise unzulässig ist, wenn der Schaden bereits konkret beziffert werden kann, machte die Kammer hier eine Ausnahme. Die Richter begründeten dies damit, dass die Auswirkungen der Klauseln eine Marktabschottung und eine Konzentration auf wenige Anbieter begünstigt hätten. Diese strukturellen Veränderungen am Markt wirken nach Ansicht des Gerichts über den Zeitraum der aktiven Verwendung der Klauseln hinaus fort. Da diese Nachlaufeffekte eine andauernde Schädigung möglich erscheinen lassen, sei die Klage in dieser Form rechtmäßig.

Das Urteil stellt jedoch lediglich die grundsätzliche Pflicht zum Schadensersatz fest. In welcher Höhe den einzelnen Betrieben tatsächlich ein finanzieller Nachteil entstanden ist und ob dieser zweifelsfrei auf die Bestpreisklauseln zurückzuführen ist, war nicht Gegenstand dieses Verfahrens und muss gegebenenfalls in weiteren Schritten geklärt werden.

„Booking.com ist damit mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbsinstrument dar, auf ganzer Linie gescheitert“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

„Dieses wegweisende Urteil des Landgerichts Berlin verleiht auch der parallelen Sammelklage (www.mybookingclaim.com), die von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben werden wird und für die das Verfahren der deutschen Hotels als Blaupause dient, zusätzlichen Rückenwind“, ergänzt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Booking.com sieht das anders und sagt: „Wir begrüßen, dass das Gericht in Berlin wesentliche Aspekte unseres Falles bestätigt und einige der Forderungen heute abgewiesen hat. Wir vertreten weiterhin die Ansicht, dass unsere frühere Verwendung von Paritätsklauseln, die wir in Deutschland seit 2016 nicht mehr anwenden, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat und dass sie Reisenden und Partnern zugute kam, indem sie den Wettbewerb gefördert hat. “

Teilweise Abweisung der Forderungen

Nicht in allen Punkten folgten die Richter den Anträgen der Klägerseite. Das Begehren, die Unzulässigkeit der erhaltenen Buchungsprovisionen festzustellen und eine Erstattung zu fordern, wurde abgewiesen. Das Gericht bewertete diesen Teil der Klage als unzulässig, da es sich bei bereits geleisteten Zahlungen um einen abgeschlossenen Sachverhalt handelt, der eine bezifferte Leistungsklage erfordert hätte.

Zudem wurde die Klage für 189 Beteiligte aus formalen Gründen abgewiesen. In 70 Fällen fehlte der Nachweis einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung, während bei 118 Klägern keine Betroffenheit durch den Kartellverstoß festgestellt werden konnte. Ein weiterer Fall scheiterte aus anderen Gründen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 61 O 60/24 Kart ist noch nicht rechtskräftig; den Parteien steht der Weg der Berufung zum Kammergericht offen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ex-prizeotel-Chef Connor Ryterski startet mit einem Hamburger Family Office die Hotelmarke Kumo. Zwei Neubauten in Hamburg und Köln sollen ab 2029 eröffnen.

Das Waldorf Astoria Rabat Salé hat das Restaurant Aldabaran im 33. Stock des Mohammed VI Tower eröffnet. Alain Ducasse verantwortet damit sein erstes Restaurant in Marokko.

Nach bundesweiten Durchsuchungen in Hotels und Reinigungsfirmen sitzen zehn Beschuldigte in Untersuchungshaft. Oberstaatsanwältin Christine Höfele zufolge sollen Beschäftigte wie einst Sklaven für den Profit der mutmaßlichen Täter in Abhängigkeit gehalten worden sein.

Jochen Swoboda, CEO der Gesellschaft, erklärt, Seminaris werde in seiner bisherigen Form nicht weiterbestehen, und weist eine wirtschaftliche Schieflage als Grund für den Betreiberwechsel zurück. Aroundtown hatte die Fortführung der acht Hotels unter der Marke Seminaris angekündigt; vier Häuser wurden am 1. Oktober bei Belvilla by OYO unter Sunday-Namen angeboten.

B&B Hotels führt das deutsche Hotelmarkenranking von PKF mit 240 Häusern an. Garner verzeichnet mit 23 zusätzlichen Hotels den größten jährlichen Zuwachs; Premier Inn erhöht seine Zimmerkapazität zwischen 2022 und 2026 um 102 Prozent. Komplettes Ranking bei Tageskarte.

Hilton plant das erste deutsche Hotel der Marke Tempo by Hilton am Flughafen München. Das Haus mit 199 Zimmern soll 2029 zusammen mit der Munich Arena eröffnen; als Betreiber ist die Flughafentochter Allresto vorgesehen.

Novum Hospitality hat den Betrieb des Holiday Inn Express Munich Airport – Erding übernommen. Das Hotel verfügt über 114 Zimmer und ist das zweite ehemalige Revo-Hotel, das in den Betrieb der Hamburger Gruppe übergeht.

Eine neue h2c-Studie untersucht den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Hotelketten weltweit. Trotz einer hohen Verbreitung fehlen vielen Unternehmen noch Strategien, Kompetenzen und technische Voraussetzungen für einen breiteren Einsatz.

The Hoxton eröffnet im Sommer 2027 ein zweites Hotel in Deutschland. Das Haus entsteht am Alten Wall in der Hamburger Innenstadt und wird 188 Zimmer auf zehn Stockwerken umfassen.

CA Immo hat das IntercityHotel Frankfurt Hauptbahnhof Süd an ein Fondsvehikel von Art-Invest Real Estate verkauft. Damit trennt sich das Immobilienunternehmen von seinem letzten ausschließlich als Hotel genutzten Gebäude.