Prüfpflicht von Portalen: Bundesgerichtshof stärkt auch Rechte von Hoteliers und Gastronomen bei Bewertungen

| Hotellerie Hotellerie

In einem von Höch Rechtsanwälte erstrittenen Verfahren hat der Bundesgerichtshof nun (Az. VI ZR 1244/20, Urteil vom 9.8.22) entschieden, dass sich die Betroffenen von Bewertungen im Netz leichter wehren können als von Gerichten in unteren Instanzen zum Teil angenommen.

Wer bewertet wird und nicht weiß, ob die Bewertung von einem Kunden stammt, muss in aller Regel nicht mehr tun, als den Kundenkontakt schlicht bestreiten.

Anderes gelte nur bei Rechtsmissbrauch und wenn aus der Bewertung „ohne weiteres“ ersichtlich sei, wer die Bewertung geschrieben hat. Die Frage nach zusätzlichen Pflichten der Bewerteten bei einer Beanstandung gegenüber einem Bewertungsportal war vorher umstritten gewesen.

Im konkreten Fall hatte sich ein von Höch Rechtsanwälte vertretener Ferienpark gegen ein knappes Dutzend Bewertungen auf einem Hotel-Bewertungsportal gewandt. Das Hotel hatte angeführt, dass man die Identität der Bewertenden nicht kenne und also gar nicht wisse, ob es sich nicht um eine Fake-Bewertung eines Dritten handelt. Die Bewertenden hatten Pseudonyme bzw. lediglich Vornamen beim Abfassen angegeben.

Das Portal war der Auffassung, dass das Hotel aufgrund von bestimmten Angaben in den Bewertungen (zum Beispiel, dass ein Stuhl in einem bestimmten Hotelzimmer Flecken aufgewiesen habe) weitere Recherchen und Darlegungen hätte machen müssen. Mit diesem Argument war man z. B. in der I. Instanz dieses Verfahrens durchgedrungen.

Das Kölner Landgericht hatte die Klage des Ferienparks abgewiesen und das unter anderem damit begründet, dass in einem Kommentar die konkrete Bezeichnung eines Apartmentkomplexes auftauche und in einem anderen stehe, dass in einem bestimmten Zimmer Flecken auf den Polstermöbeln gewesen seien. Das spreche für die Echtheit.

Das Oberlandesgericht Köln war dagegen der Ansicht, dass das Portal die Verfasser trotzdem hätte kontaktieren müssen, um zu klären, ob sie wirklich selbst dort in Urlaub waren. Auch die Löschung einer inhaltlich plausiblen Fake-Bewertung müsse möglich sein. Es sei zwar unwahrscheinlich, aber denkbar, dass zum Beispiel ein Konkurrent die täuschend echt aussehenden negativen Bewertungen verfasst habe. Die Fotos ließen keine Rückschlüsse darauf zu, wer sie gemacht habe.

Dieses Urteil bestätigte der BGH nun. Eine nähere Begründung, warum ein Verfasser nicht Gast gewesen sein soll, müsse ein Hotel nur liefern, wenn sich dessen Identität «ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt», schreiben die obersten Zivilrichterinnen und -richter. Angaben, die lediglich für einen Gästekontakt sprächen, reichten nicht aus. Denn das Hotel könne diese «regelmäßig nicht überprüfen».

Also: Nicht nur, wenn es gar keinen oder nur einen nichtssagenden Text einer Bewertung gibt, reicht ein bloßes Bestreiten des Kundenkontakts. Auch bei näheren Angaben im Text muss der Bewertete nicht mehr tun als die Kundeneigenschaft zu bestreiten. Nur, wenn die Identität „ohne weiteres“ ersichtlich sei oder bei einem rechtsmissbräuchlichen Handeln gelte dies nicht.

Rechtsanwalt Dominik Höch zu der Entscheidung: „Der BGH hat die Rechte von Bewerteten deutlich gestärkt. Die Portale dürfen den ‚schwarzen Peter‘ nicht an die Betroffenen von Bewertungen zurückspielen, indem man kaum jemals zu erbringende weitere Angaben einfordert, bevor man die Bewertung prüft. Sie müssen einfach ihren Prüfungspflichten nachkommen, auch wenn ihnen das nicht gefällt.“

Dem stimmt auch Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland zu: Es ist wichtig, dass Hoteliers negativen Bewertungen nicht schutzlos ausgesetzt sind. Der BGH hat zurecht den Portalen eine weitergehende Prüfpflicht zugewiesen.

Geklagt hatte ein Ferien- und Freizeitpark an der Ostsee mit rund 4000 Betten, der auf einem großen Portal mehrere schlechte Bewertungen bekommen hatte. Die Nutzer hatten nur einen Vor- oder Spitznamen und einmal Initialen angegeben. Der Park hatte das Portal aufgefordert, die Bewertungen zu entfernen - im Buchungssystem lasse sich anhand der Angaben nicht eindeutig nachweisen, dass die Personen im fraglichen Zeitraum tatsächlich Gäste gewesen seien. Das Portal hatte das verweigert und darauf verwiesen, dass die Rezensenten recht detaillierte Bewertungen geschrieben hätten, zum Teil auch mit Fotos. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach exakt vier Monaten Schließzeit konnte Jagdfeld Real Estate die Sanierung des „Strandhotel Zingst“ erfolgreich abschließen und wie geplant wiedereröffnen. Seit dem 3. Mai empfängt das Vorpommer´sche Traditionshaus wieder seine Gäste.

Die Imperial Riding School, Autograph Collection ist ab sofort Teil des Portfolios der Autograph Collection Hotels, die nun auch erstmals in Österreich vertreten sind. Jedes Hotel der Collection bietet ein charakteristisches Erlebnis: Im Imperial Riding School dreht sich alles rund um Äpfel.

Die bei Marriott 2014 bis 2018 erbeuteten Bezahlkartendaten und Reisepassnummern von über 500 Millionen Kunden sollen nicht sicher verschlüsselt gewesen sein, wie verschiedenen Medien berichten. Das habe die Hotelkette in einem US-Gerichtsverfahren jetzt eingeräumt. Marriott hatte vormals das Gegenteil behauptet. 

Der Hotelier Friedrich Niemann hat das bisherige Yard Boarding Hotel auf dem Rittergut Nordsteimke in Wolfsburg übernommen. Die Herberge begrüßt Gäste nun als „mein.wolfsburg- hotel auf dem rittergut“ und ist Niemanns vierter „Lieblingsort“.

Die Berliner HR Group hat am 1. Mai 2024 das Strandhotel in Westerland auf der Nordseeinsel Sylt übernommen. Der Vertrag wurde zwischen der Eigentümergemeinschaft Strandhotel Sylt GmbH und der HR Group abgeschlossen.

Der Hotelverband Deutschland vergibt auch in diesem Jahr gemeinsam mit dem "Gemeinnützige Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland" und der Deutschen Hotelakademie wieder drei Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte.

Die Zahl der Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, nimmt stetig zu, auch unter den Gästen der allsun Hotels​​​​​​​. In allen 30 Häusern der Hotelkette haben jetzt vegetarische und vegane Speisen einen eigenen Büfettbereich.

Im The Ritz-Carlton Wolfsburg wurde nach einer Renovierung die neugestaltete Club-Lounge enthüllt. Auf der 4. Etage des Hotels gelegen, bietet sie einen Blick auf die Lagunenlandschaft der Autostadt.

Marriott International hat die Ergebnisse für das erste Quartal 2024 bekanntgegeben. Der weltweite RevPAR wuchs um über vier Prozent. In den USA und Kanada hat sich die Nachfrage normalisiert, die internationalen Märkte waren besonders stark.

Im Jahr 2023 haben Gäste aus dem In- und Ausland über die vier großen Online-Plattformen insgesamt 46 Millionen Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern in Deutschland gebucht. Das Vor-Corona-Niveau wurde deutlich übertroffen.