Verfassungsgericht lehnt Eilanträge von Dorint-Chef Dirk Iserlohe ab

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe gegen eine „unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen“ abgelehnt. Iserlohe zeigt sich maßlos enttäuscht und spricht von einer „Ausweich“-Entscheidung, die einer Kapitulation vor der Politik und einer Hinrichtung der Branche gleichkomme.

Die Hotelgruppe hatte Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen gestellt. Die nicht zeitgerecht ausgezahlte Entschädigung führe zur Existenzgefährdung einer ganzen Branche, teilte die Hotelgesellschaft mit 4500 Mitarbeitern und Sitz in Köln mit.

Bei einem Schaden von 14,3 Millionen Euro im Vergleich zum November 2019 sei zunächst als Entschädigung nur eine Abschlagszahlung von 10 000 Euro geplant. Der Maximalbetrag sei zudem auf eine Million Euro gedeckelt - darüber hinausgehende Hilfen müssten angeblich erst mit der EU abgestimmt werden.

Die Entschädigungen seien verpflichtend und damit auch zeitgerecht und angemessen zu zahlen, so Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe bei seinem Gang nach Karlsruhe. Schließlich sei das Beherbergungsverbot ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Deswegen habe man eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen eingereicht. Viele Unternehmer stünden nun «am Scheideweg», so Iserlohe. Entweder entschädige der Gesetzgeber zügig, oder sie müssten ihre Existenzen aufgeben.

Vom Verfassungsgericht wurde, mit Hinweis auf den §93d Abs. 1 Satz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, die Nicht-Annahme der Beschwerde ohne Begründung, allerdings mit Bezug auf die Arbeitsüberlastung durch mehr als 6.000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr, ausgesprochen.

„Den belasteten Branchen ein derart negatives „Weihnachtsgeschenk“ zu präsentieren, kann ich nur als Zeichen der Mutlosigkeit des höchsten Gerichtes interpretieren“, so der Hotelunternehmer.

„Und dass, obwohl von uns für ganze Branchen bedeutende Grundrechtsverletzungen vorgebracht und ein unmittelbar drohender, schwerer Nachteil im konkreten Fall nachgewiesen worden sind“.

Hoteliers scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die Verfassungsbeschwerde mehrerer Usedomer Hoteliers gegen das Infektionsschutzgesetz als unzulässig abgelehnt. Die Hoteliers hatten eine fehlende gesetzliche Verankerung für Ausgleichszahlungen kritisiert. Der Rechtsweg steht aber weiterhin offen.

Die Hoteliers Tim Dornbusch und Rolf Seelige-Steinhoff haben mit weiteren Gastgebern von der Insel Usedom ebenfalls Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Mit dem neuen Gesetz könne beliebig ins Privateigentum eingegriffen werden – das sei weder verhältnis- noch verfassungsmäßig. (Tageskarte berichtete)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Göbel Hotels starten im Oktober mit dem Green Trail Hotel in Korbach eine neue Budget-Marke. Das Projekt umfasst 41 Zimmer und setzt auf ein energetisches Konzept mit Photovoltaik und Wärmepumpen.

Union Investment hat das Hotel Hilton Garden Inn in Innsbruck an die Schiehser Hotels Gruppe veräußert. Wie das Unternehmen mitteilte, werde der bisherige Betreiber das Haus auch in Zukunft unter der Marke Hilton Garden Inn weiterführen.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt erzielte im ersten Halbjahr 2026 ein Transaktionsvolumen von 741 Millionen Euro. Trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr blicken Experten für das Gesamtjahr optimistisch auf die Zwei-Milliarden-Euro-Marke.

Kleine Hotels und Gasthöfe stehen in Nordrhein-Westfalen unter Druck. Während die Zahl der Beherbergungsbetriebe binnen zehn Jahren deutlich sank, wuchs das Bettenangebot – und Ferienunterkünfte legten stark zu.

Top International trauert um Hans R. Müller, den Gründer der Kooperation. Das Unternehmen teilte den Tod seines langjährigen Gesellschafters und späteren Beiratsvorsitzenden in einem Nachruf mit.

Novum Hospitality hat ein Statusverfahren zur Zusammensetzung seines Aufsichtsrats eingeleitet. Die Geschäftsführung vertritt die Auffassung, dass keine gesetzliche Pflicht zur Bildung des Gremiums bestehe. Dem Aufsichtsrat gehören mehrere bekannte Namen aus Politik und Hotellerie an.

Gesundheit und Longevity gewinnen aus Sicht vieler Hotels weiter an Bedeutung. Eine Umfrage im deutschsprachigen Raum zeigt Stärken bei Räumen, Naturerleben, Bewegung und Ernährung sowie weitere Entwicklungsmöglichkeiten bei persönlicher Begleitung und Kommunikation.

BWH Hotels Central Europe erweitert ihre Partnerschaft mit Ipartment um drei neue Standorte. Bis Anfang 2027 entstehen so insgesamt 286 zusätzliche Einheiten in Frankfurt, Düsseldorf und Fürth.

Pudu Robotics und Shenzhen CTID planen den Bau eines vollständig robotergestützten Hotels in China. Ein erster Testbetrieb auf der West Artificial Island ist für das Ende des Jahres 2026 vorgesehen.

Das Hotel Kronelamm in Bad Teinach-Zavelstein plant bis Dezember 2026 einen umfangreichen Um- und Neubau. Vorgesehen sind 29 neue Zimmer und Suiten, ein erweiterter Wellnessbereich, Veränderungen am Gourmetrestaurant und neue betriebliche Bereiche.