Das Verhältnis zwischen Hoteliers, Gastronomen und Versicherungen war nach den Betriebsschließung in Folge der Corona-Pandemie mehr als angespannt. Vor Gericht wird derzeit viel gestritten. Ohne Versicherungen geht es aber nicht. Der unabhängige Versicherungsmakler Leue & Nill ist auf das Gastgewerbe spezialisiert und gibt Tipps, welche Policen noch Sinn machen und wo Geld gespart werden kann.
Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown haben in diesem Jahr insbesondere Hoteliersund Gastronomen, aber auch die Versicherungswirtschaft vor nie da gewesene Herausforderungen gestellt. Einen adäquaten Schutz, der bei Betriebsschließungen aufgrund von Pandemien vollumfänglich greift, wird es in standardisierten Versicherungspaketen auch in Zukunft wohl nicht geben. Über diesen und weitere wichtige Aspekte zum Versicherungsschutz informiert Leue & Nill, bundesweit vertretener und unabhängiger Versicherungsmakler.
Lösungen für die Hotellerie
Leue & Nill ist seit über 50 Jahren Partner der Hotellerie. In dieser Zeit sind spezielle Rahmenverträge und Sonderkonzepte entstanden. Diese werden den Anforderungen der Branche und den Vorstellungen der Hoteliers kontinuierlich angepasst. Ein modulares Bausteinkonzept bietet Kunden individuelle und passgenaue Lösungen, bei denen man nur das bezahlt, was man wirklich braucht. Mit einem kurzen Fragebogen lassen sich schnell Bedarf und Aufwand ermitteln.
„Zurzeit zeichnet sich unter den Versicherern der Trend ab, die Bedingungen für eine Betriebsschließungsversicherung ‚Ex-Corona‘ neu zu gestalten, das heißt flächendeckende Allgemeinverfügungen vom Deckungsschutz auszuschließen. Sehr wohl wird der einmalige Ausbruch eines Krankheitserregers und die damit verbundene behördliche Schließung (Einzelanordnung), auch hinsichtlich von Covid-19, im eigenen Betrieb wieder versicherbar, jedoch unter anderen Bedingungen wie beispielsweise der Anrechnung von behördlichen Leistungen und entsprechenden Wartezeiten“, erklärt Julian Friedrich, Kundenbetreuer von Leue & Nill in Hamburg.
Kostendruck und -optimierung
Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie steht das Gastgewerbe noch auf lange Sicht unter einem enormen Kostendruck: einerseits aufgrund der aktuellen Umsatzeinbrüche, corona-bedingten Belegungsgrenzen und Hygienevorschriften. Andererseits müssen die Betreiber aufgrund gestundeter Pachten mit deutlich erhöhten Fixkosten für die nächsten Jahre kalkulieren.
„Wir empfehlen Hoteliers und Gastronomen daher, den eigenen Versicherungsschutz einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dieser ergibt im Gesamtpaket einen beachtlichen Kostenblock und wird häufig einmal abgeschlossen und lange unverändert fortgeführt“, so Friedrich. In vielen Fällen sei dieser inhaltlich nicht mehr zeitgemäß. „Unnötig hohe Kosten entstehen zum Beispiel durch Doppelversicherungen, falsche Versicherungssummen oder schlicht ein zu hohes Prämienniveau. Insbesondere inhaltlich haben sich die Bedingungen in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt, so dass deutlich höhere Deckungssummen, geringere Selbstbeteiligungen als auch weitergehender Versicherungsschutz möglich sind. In der Betriebshaftpflicht sind beispielsweise 15 Millionen Euro Deckungssumme mittlerweile Standard und lassen sich auf bis zu 50 Millionen Euro erhöhen“, erklärt der Versicherungsexperte und fügt hinzu: „Durch die neutrale Analyse seitens eines unabhängigen Experten lassen sich regelmäßig Einsparpotenziale von 15 bis 30 Prozent aufdecken.“
Zudem weist der Versicherungsschutz oftmals Lücken auf, die für einen Hotelier oder Gastronomen teuer werden können. Etwa durch eine unzureichende Rechtsschutz- und Cyberversicherung. Besonders kritisch sind zu geringe Versicherungssummen und in diesem Zusammenhang fehlender Unterversicherungsschutz in der Gebäude-, Inventar- und Betriebsunterbrechungs- Versicherung. In jedem Falle sei es lohnenswert, einen Blick auf das „Kleingedruckte“ – die sogenannten Obliegenheiten – zu werfen. Insbesondere hinsichtlich Brand- und Einbruchschutz würden teilweise strenge Voraussetzungen in den Bedingungen vereinbart, die ein Laie schlicht überliest oder falsch interpretiert. Versicherungsmakler ermitteln nicht nur den optimalen Versicherungsschutz, sie stehen ihren Kunden darüber hinaus auch in versicherungsrechtlichen oder sicherheitstechnischen Fragen beratend zur Seite. Eine solche Analyse ist in der Regel kostenfrei.
Brandschutz
Ein für Hotel- und Gaststättenbetreiber äußerst sensibler Bereich liegt im Brandschutz. Die meist existenziellen Schadenauswirkungen sind sehr oft noch Monate oder Jahre nach dem eigentlichen Ereignis zu spüren. Häufige Ursachen reichen von technischen Defekten, Überlastungen von Stromleitungen über Fritteusen und Saunen, brennbare Abfälle bis hin zur Brandstiftung. „Beim Brandschutz existieren vielfältige Vorschriften, die aus unterschiedlichen Interessen resultieren. Das vorrangige Schutzziel gilt dabei immer dem Personenschutz“, so Julian Friedrich. „Selbstverständlich haben wir daneben auch ein Interesse am Schutz des Sachwertes.
Die zum Teil gegensätzlichen Interessen gilt es, in ganzheitlichen Brandschutzkonzepten adäquat zu berücksichtigen.“ Bei Neu- und Umbauten sollten versicherungstechnische Erkenntnisse bereits in die vorbeugende Planung einfließen. „Generell empfehlen wir ein individuell auf das Objekt zugeschnittenes Brandschutzkonzept aufzustellen“, betont der Experte. Hauptaugenmerk liegt hier auf dem organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Brandschutz. Insbesondere beim organisatorischen Brandschutz gilt es, alle Maßnahmen, die eine Brandentstehung minimieren, regelmäßig zu prüfen, zum Beispiel die Pflege einer Brandschutzordnung und der Brandschutzpläne, die Instandhaltung und Wartung, die Nutzung von und der richtige Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrich- tungen wie etwa Löschgeräten, die Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, ebenso der Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall.
„Zusätzlich empfehlen wir das Brandschutzkonzept mit dem Versicherer oder Versicherungsmakler abzustimmen, damit es im Schadenfall nicht zu Kürzungen oder gar einer Leistungsfreiheit des Versicherers kommt, falls der Versicherungsnehmer bei den zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen vertragliche Obliegenheiten verletzen sollte“, erklärt Julian Friedrich. Hier bietet Leue & Nill seinen Kunden unter anderem kostenfreie Brandschutzberatung von zertifizierten Experten an.
Einbruch- und Diebstahlschutz
Der Einbruch- und Diebstahlschutz ist ebenfalls ein wichtiges Thema, das vorbeugend vor unangenehmen Situationen mit Gästen schützen kann. Einbrüche und Diebstähle kosten nicht nur Geld, sondern insbesondere viel Zeit. Bei Einbruch- oder Diebstahlschäden kann nicht nur das Tagesgeschäft durch polizeiliche Ermittlungen erheblich ins Stocken geraten, sondern es kann – im schlimmsten Fall – zu empfindlichen Imageschäden kommen. „Hier ist nicht nur geeigneter Versicherungsschutz erforderlich, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz des eigenen Inventars sowie fremden Eigentums“, erklärt Friedrich. Bargeldbestände, Wertgegenstände und Fahrzeuge sollten dabei besonders geschützt werden. Da Hotels und gastronomische Betriebe sich den komfortablen mobilen Zutrittslösungen für ihre Gäste immer weiter öffnen müssen, sind passgenaue Lösungen gefragt.
Hier gilt es, die individuellen Schwachpunkte zu erkennen und die „neuralgischen Punkte“ bestmöglich abzusichern, zum Beispiel durch Videoüberwachung, eine Zutrittskontrolle, Schließanlagen oder eine Einbruchmeldeanlage. „Unseren Kunden empfehlen wir darüber hinaus, im Vorfeld vertragliche Gegebenheiten hinsichtlich Sachwertschutz im Blick zu behalten und möglichst abzustimmen“, betont Julian Friedrich. Teilweise sind die vertraglichen Regelungen über Zimmersafes ungenau und können zu Problemen im Schadenfall führen Ebenso verhält es sich bei Vereinbarungen mit ausstellenden Juwelieren, Künstlern oder Galerien.