Datenschutzbeauftragte verhängt bisher höchstes DSGVO-Bußgeld gegen Delivery Hero

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Die Berliner Datenschutzbeauftragte verhängt ein Bußgeld von insgesamt 195.407 Euro gegen den Food-Lieferdienst Delivery Hero. Grund sind mehr als 20 Verstöße wie unerwünschte Werbe-Mails und nicht gelöschte Konten ehemaliger Kunden.

Es ist das bisher höchste Bußgeld in Deutschland wegen DSGVO-Verstößen. Der niederländische Konzern Takeway.com habe als neuer Eigner des Lieferdienstes die Bescheide akzeptiert und versichert, die internen Prozesse noch einmal gründlich zu überprüfen.

Mit den Geldbußen ahndete die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyknach eigenen Angaben "diverse datenschutzrechtliche Einzelverstöße" des Unternehmens.

Nach den Feststellungen der Berliner Datenschutzbeauftragten hatte die Delivery Hero Germany GmbH in zehn Fällen Konten ehemaliger Kundinnen und Kunden nicht gelöscht, obwohl die Betroffenen jahrelang – in einem Fall sogar seit dem Jahr 2008 – nicht mehr auf der Lieferdienst-Plattform des Unternehmens aktiv gewesen waren. Acht ehemalige Kunden hatten sich darüber hinaus über unerwünschte Werbe-E-Mails des Unternehmens beschwert. Ein Geschädigter, der der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke ausdrücklich widersprochen hatte, erhielt dennoch weitere 15 Werbe-E-Mails von dem Lieferdienst. In weiteren fünf Fällen erteilte das Unternehmen gegenüber den beschwerdeführenden Personen die geforderten Selbstauskünfte nicht oder erst, nachdem die Berliner Datenschutzbeauftragte eingeschritten war.

Die Delivery Hero Germany GmbH hatte gegenüber der Aufsichtsbehörde einige der Verstöße mit technischen Fehlern bzw. Mitarbeiterversehen erklärt. Aufgrund der hohen Anzahl an wiederholten Verstößen war jedoch von grundsätzlichen, strukturellen Organisationsproblemen auszugehen. Trotz vielfacher Hinweise der Aufsichtsbehörde waren über einen langen Zeitraum keine ausreichenden Maßnahmen umgesetzt worden, die die pflichtgemäße Erfüllung der Rechte der Betroffenen sicherstellen konnten. Die Geldbußen ergingen in zwei Bescheiden, da ein Teil der Verstöße noch nach dem vor Wirksamwerden der DS-GVO geltenden Datenschutzrecht zu beurteilen war. Maßgeblich für die Frage, ob ein Verstoß nach alter oder neuer Rechtslage zu bewerten ist, ist der Tatzeitpunkt.

Zum 1. April 2019 wurden die Delivery Hero-Marken Lieferheld, Pizza.de und foodora vom niederländischen Konzern Takeway.com übernommen. Die dem Verfahren zugrundeliegenden Verstöße wurden allesamt vor dieser Übernahme begangen. Der neue Eigner hat die Bußgeldbescheide akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt. Gegenüber der Aufsichtsbehörde erklärte Takeaway, größten Wert auf die Einhaltung des Datenschutzrechts zu legen. Das Verfahren sei zum Anlass genommen worden, die Prozesse noch einmal gründlich zu überprüfen.


 

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