Schokoladen-Krieg vor dem BGH: Gehört das Quadrat Ritter Sport?

| Industrie Industrie

«Quadratisch. Praktisch. Gut.» Seit fünf Jahrzehnten setzt Ritter Sport auf den einprägsamen Werbeslogan und noch länger auf die charakteristische Form. Was aber, wenn auch andere Schokoladenhersteller gern quadratische Angebote machen wollen? Die Konkurrenz von Milka will es wissen und arbeitet seit zehn Jahren daran, den Markenschutz zu knacken. An diesem Donnerstag landet der «Schokoladen-Krieg» schon zum zweiten Mal vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG sieht sich im Recht: «Bereits seit vielen Jahren assoziiert die überwiegende Mehrheit der Verbraucher mit einer quadratisch verpackten Schokolade die Marke Ritter Sport - selbst wenn die Tafel in einer weißen Folie ohne Logo oder Beschriftung verpackt ist.» In den 1990er Jahren lässt sich das Unternehmen mit Sitz im schwäbischen Waldenbuch das Schokoladenquadrat als Marke schützen - besser gesagt: eine Art Blanko-Verpackung, neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.

Experten sprechen von einer dreidimensionalen Marke oder Formmarke. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind aktuell gut 4900 solcher Marken registriert - bei rund 826 000 Einträgen insgesamt. Ferrero hat sich die Milchschnitte schützen lassen und die Rocher-Kugel (verpackt und unverpackt), Lindt seinen Goldhasen.

Allerdings: Die Schutzvoraussetzungen für die Eintragung einer dreidimensionalen Marke sind sehr hoch, sagt DPMA-Sprecher Til Huber. Eine Marke räume ihrem Inhaber viele Rechte ein. Die Prüfer im Markenamt seien deshalb darauf bedacht, unangebrachte Monopolisierungen zu vermeiden. «Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn wir eine Form schützen, die auch andere Anbieter der Waren benötigen.» Vereinfacht gesagt muss eine schützbare Form so anders sein, dass sie tatsächlich als Marke empfunden wird.

Erfüllt das Ritter-Sport-Schokoquadrat diese Bedingungen? Darum gibt es seit einem Jahrzehnt Streit. 2010 beantragt der Milka-Konzern Kraft Foods (heute Mondelez) beim DPMA, die beiden eingetragenen Marken zu löschen. 2016 ordnet das Bundespatentgericht dies an.

Denn «Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist», können laut Gesetz nicht als Marke geschützt werden. Das Patentgericht hält das für gegeben und beruft sich auf Clara Ritter, die mit ihrem Mann Alfred Eugen das Unternehmen gründete und 1932 die Idee hatte: «Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjacketttasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel.» Für die Richter ein Vorteil gegenüber der rechteckig-länglichen Konkurrenz, den Ritter nicht für sich allein beanspruchen könne.

Das sieht der BGH 2017 anders: Zentrale Frage müsse sein, ob die quadratische Form für den Gebrauch von Schokolade typisch sei. Deren Hauptzweck sehen die Richter immer noch im Verzehr. Es komme also in allererster Linie auf den Geschmack und die Zutaten an. Ob sich die Schokolade in die Jacke stecken lässt, halten sie für nebensächlich.

Also müssen die Patentrichter 2018 noch einmal entscheiden, diesmal gewinnt Ritter Sport. Aber der Fall landet wieder in Karlsruhe.

Jetzt geht es um ein anderes Kriterium. Denn auch ein Zeichen, das einzig aus einer Form besteht, «die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht», genießt keinen Markenschutz. Einen solchen Wert habe das Quadrat gerade wegen seiner Schlichtheit, meint Milka. Die Grundform müsse deshalb auch der Konkurrenz zur Verfügung stehen.

Das Patentgericht hat das anders beurteilt. Ein Quadrat sei «nichts anderes (...) als ein spezielles Rechteck». Zumindest könne der Unterschied «keinen relevanten künstlerischen oder gestalterischen Wert und keine wesentliche Andersartigkeit der Warenform begründen».

Das heißt: Ritter Sport würde seinen Markenschutz behalten. Entscheidend wird aber das Urteil des Bundesgerichtshofs sein. Ob es gleich am Donnerstag verkündet wird, ist offen. (Az. I ZB 42/19 u.a.)

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Störe stehen unter strengem Schutz. Die Vorschriften scheinen aber oftmals noch hinter kommerziellen und kulinarischen Interessen zurückzustehen, wie eine Studie zeigt.

Die Düzgün Gruppe hat gemeinsam mit The Vegetarian Butcher​​​​​​​ ihren ersten pflanzlichen Kebab vom Spieß auf den Markt gebracht, der sich weder im Geschmack noch in der Textur und Handhabung von herkömmlichem Fleisch unterscheiden soll.

Die Weinhandlung „Bergwein" am Gärtnerplatz in München wurde mit dem „Südtiroler Preis für Weinkultur“ ausgezeichnet. Die Gründer, Dr. Claudia Dietsch und Johann Dietsch, wurden für ihre Leidenschaft, Hingabe und Einsatz zur Förderung der Südtiroler Weinkultur gewürdigt.

Das Geschäftsgebaren von Coca-Cola ruft Deutschlands oberste Wettbewerbshüter auf den Plan. Wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabattgestaltung habe man ein Missbrauchsverfahren eingeleitet, teilte das Bundeskartellamt mit.

Die Schwarzwälder Schinkenhersteller sind stolz darauf, seit über 25 Jahren ein EU-Herkunftslabel zu haben. Im Südwesten ist die Herstellung ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor - im vergangenen Jahr wurde trotzdem weniger verkauft.

Pressemitteilung

Drei Monate vor Messestart verrät Markus Tischberger, Projektleiter der INTERGASTRA und GELATISSIMO, auf welche Highlights sich die Besucherinnen und Besucher besonders freuen dürfen und welche Schwerpunkte die Fachmesse aufgrund aktueller Branchenentwicklungen setzt.

Deutsche Sektkellereien haben mit Blick auf die Umwelt das Gewicht der Flaschen in den vergangenen Jahren durchschnittlich um fast 100 auf knapp 585 Gramm gesenkt. Mit dieser «größtmöglichen Reduzierung» habe die Branche einen «wichtigen Grundstein zu nachhaltigem Handeln» gelegt, so der Verband Deutscher Sektkellereien.

Die weltweite Weinproduktion könnte nach einer Branchenschätzung in diesem Jahr auf den niedrigsten Stand seit 60 Jahren zurückgehen. In Deutschland, dem viertgrößten europäischen Erzeugerland, rechnen die Fachleute mit einem leichten Zuwachs.

Ein Bräu, das gar nicht braut: Ein Gericht in München nimmt sich der Frage an, welche Angaben auf Bieretiketten erlaubt sind - und bezeichnet die eines Getränkehändlers zumindest zum Teil als irreführend.

Das Edeka Frischecenter Wagner in Coburg hatte die Nase vorn im Finale der zehn besten Wursttheken Deutschlands. Die Jury um Johann Lafer kürte die Wursttheke in der Niorter-Straße zur Nr. 1 Deutschlands.