Hotelverband warnt vor Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Beiträgen

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Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt vor Abmahnungen wegen Musik in gewerblichen Beiträgen auf Instagram, TikTok oder Facebook. In einem Gastbeitrag beim Verband berichtet Rechtsanwalt Mathias Iking von Forderungen im mittleren bis höheren vierstelligen Bereich je behauptetem Rechtsverstoß. Teilweise seien Beiträge betroffen, die bereits zwei bis drei Jahre zurücklägen.

Die beanstandeten Titel stammten hauptsächlich aus den Standard-Musikbibliotheken der Plattformen. Die von den Plattformen mit Musiklabels und Künstlern abgeschlossenen Lizenzvereinbarungen deckten in der Regel jedoch nur die private Nutzung ab, erläutert Iking. Die gewerbliche Verwendung durch Hotels sei davon nicht umfasst.

Der Rechtsanwalt empfiehlt betroffenen Betrieben, Fristen festzuhalten und den beanstandeten Beitrag einschließlich Reichweite und Alter zu dokumentieren. Anschließend solle dieser öffentlich unzugänglich gemacht werden. Die beigefügten Vergleichsvereinbarungen und strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen sollten Hotelbetreiber nicht unterzeichnen.

Zur Vermeidung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens könne allerdings eine eigene strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der gesetzten Frist geboten sein. Iking, der dem IHA-Rechtsausschuss angehört, betont, dass seine Hinweise keine juristische Prüfung des Einzelfalls ersetzten.

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