2G in Hamburg: Hotels, Kultur und Freizeit nur mit Impfung

| Politik Politik

Wer in Hamburg nicht gegen Corona geimpft ist, muss sich ab Montag warm anziehen. Um Mitternacht tritt eine neue Verordnung in Kraft, mit der die sogenannte 2G-Regel für Veranstaltungen in Innenräumen vorgeschrieben wird. Für ungeimpfte Erwachsene kommt das einer Art Lockdown gleich: Sie können noch einkaufen, spazieren gehen und kleinere Sportveranstaltungen (bis 250 Teilnehmer) im Freien besuchen. Die meisten anderen Freizeitaktivitäten sind ihnen aber verwehrt.

Nur wer geimpft oder genesen ist, darf in Hotels übernachten, an einer Stadt- oder Hafenrundfahrt teilnehmen. Auch die Besuche von Konzerten, Theatervorstellungen, Kinos, Museen sind nur nach der 2G-Regel möglich. Der Tierpark Hagenbeck kann ebenfalls nur mit Impfung oder nach Genesung besucht werden. Unter die neue Vorschrift fallen auch Volksfeste, Bildungsangebote, die der Freizeitgestaltung zugeordnet werden, sowie Spielhallen und Wettbüros. Ausnahmen gibt es weiterhin für Kinder und Jugendliche. Knapp drei Viertel der Hamburger sind vollständig geimpft.

Bereits vor einer Woche waren die 2G-Regeln in der Hansestadt verschärft worden. Seitdem haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen wie Gastronomie, Bars und Clubs. Gleiches gilt für Sport in geschlossenen Räumen, für Freizeitchöre und Orchester sowie für körpernahe Dienstleistungen - sofern es sich nicht um Friseure, Fußpflege und medizinische Behandlungen dreht. Dort sind weiterhin Besuche unter 3G-Bedingungen möglich. Beim 3G-Modell dürfen auch Ungeimpfte eingelassen werden, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen.

Schwierig wird es für Menschen ohne vollständige Impfung auch, wenn sie einen Advents- oder Weihnachtsgottesdienst besuchen wollen. Sowohl die Nordkirche als auch das Erzbistum haben den Gemeinden empfohlen, möglichst das 2G-Modell anzuwenden. Es soll aber auch katholische Gottesdienste geben, für die ein negativer Test ausreicht. Die evangelische Kirche will einige Gottesdienste auch ganz ohne Zugangsbeschränkung anbieten.

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte die flächendeckende Ausweitung der 2G-Regel auch mit dem damit verbundenen Impfanreiz begründet. «3G ist mit dem falschen Signal verbunden, dass man sich impfen lassen kann, aber ein Test geht auch», sagte der Bürgermeister. Er sei sicher, dass das 2G-Modell eine positive Wirkung auf die Impfbereitschaft haben werde. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.