3G am Arbeitsplatz: Worauf sich Beschäftigte einstellen müssen

| Politik Politik

Auf Ungeimpfte kommen verschärfte Regeln am Arbeitsplatz zu. SPD, Grüne und FDP planen 3G - das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen Test vorweist, soll künftig zur Arbeit gehen können. Viele wesentliche Fragen allerdings sind noch ungelöst.

Was ist geplant?

Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die weder eine Impfung noch einen Genesenen-Status haben, sollen sich künftig täglich auf Corona testen lassen müssen. Diese allgemeine 3G-Regel am Arbeitsplatz soll dabei helfen, die neue Pandemie-Welle zu brechen. Verankert werden soll die neue Vorgabe voraussichtlich im Bundes-Infektionsschutzgesetz. Sie soll flankiert werden durch die Wiedereinführung kostenloser Corona-«Bürgertests».

Was genau ist zu den Tests geplant?

Bisher müssen Arbeitgeber laut Arbeitsschutzverordnung allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Corona-Tests anbieten. Es gibt aber keine Testpflicht für Mitarbeiter. Künftig sollen nun tägliche Tests Voraussetzung sein für Ungeimpfte, damit sie zu ihrem Arbeitsplatz dürfen - oder für Arbeitnehmer, die nicht nachweisen wollen, ob sie geimpft oder genesen sind. Wer diese täglichen Tests finanziert, wenn Mitarbeiter nicht vor Arbeitsbeginn einen künftig wieder kostenlosen «Bürgertests» machen, ist offen.

Offen ist, ob der Arbeitgeber zumindest zeitweise erfahren können soll, welche Beschäftigten geimpft sind. Bisher können nur Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden, ob sie geimpft sind. Die Arbeitgeber hatten bereits ein Fragerecht für alle Branchen und Betriebe gefordert.

Was sind mögliche Folgen bei Verstößen?

Was passiert, wenn Beschäftigte einen täglichen Test verweigern oder nicht vorlegen - und dann nicht an den Arbeitsplatz können? Können sie dann freigestellt werden oder müssen sie andere Folgen befürchten? Das ist eine wesentliche Frage, die noch nicht gelöst ist. Offen ist auch, was passiert, wenn Arbeitgeber bei Kontrollen nicht die erforderlichen Unterlagen vorweisen können.

Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hält es für vorstellbar, dass diejenigen, die sich Tests verweigern, mit einer Abmahnung oder gar im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen müssen. Die Weigerung könnte als Pflichtverstoß gewertet werden.

Was fordern Arbeitgeber?

Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz mache nur mit einem Auskunftsrecht Sinn, betonte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Und: Komme der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, werde er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können. «Es gilt dann der Grundsatz: Ohne Leistung kein Lohn. Nur so lässt sich der innerbetriebliche Gesundheitsschutz effektiv gewährleisten.»

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, forderte, dass die Kosten für die Tests nicht auf die Firmen abgewälzt werden dürften. «Ansonsten droht eine organisatorische und auch finanzielle Überforderung vieler Arbeitgeber.» Die Tests müssten vom Staat bezahlt werden. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hofft darauf, dass es mit einer bundeseinheitlichen Regelung mehr Rechtssicherheit und Klarheit geben könnte. «Das erhöht die Akzeptanz der Maßnahmen durch die Mitarbeiter», so Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Die bisherige Rechtslage sei verwirrend.

Was sagen Gewerkschaften?

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte, aufgrund der derzeit «eskalierenden Infektionslage» sei wirksamer Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz wichtiger denn je: «Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes können 3G-Zugangsregeln am Arbeitsplatz hierfür ein wirksames Mittel sein. Die Kosten für die Tests muss weiterhin der Arbeitgeber tragen und das Testen muss Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein.»

Beschäftigte am Arbeitsplatz müssten bestmöglich vor Infektionen geschützt seien. Zugleich aber dürfe nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Beschäftigten eingegriffen werden. Der DGB lehne deshalb eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Corona-Impfstatus ab, so Hoffmann. «Gleichwohl empfehlen wir den Beschäftigten, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen.»

Was ist mit einer 2G-Regel am Arbeitsplatz?

Das ist bisher nicht geplant. Rechtsanwalt Meyer hält die Umsetzung einer generellen 2G-Regelung am Arbeitsplatz in Deutschland für besonders schwierig. «Eine solche Regelung würde bedeuten, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten dürfte, wenn er von seinem Recht Gebrauch machen würde, sich nicht impfen zu lassen.» Insofern würden mit 2G am Arbeitsplatz indirekt Beschäftigungsmöglichkeiten «gekappt», was in vielen Fällen unverhältnismäßig wäre. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.