3G-Regel fast überall in Mecklenburg-Vorpommern gefallen

| Politik Politik

Die 3G-Regel ist in Mecklenburg-Vorpommern fast überall gefallen. Ausnahmen sind Krankenhäuser und Pflegeheime. In Clubs und Diskotheken gilt weiterhin sogar 2G plus. Außerdem müssen Touristen, die nicht geimpft oder genesen sind, nach wie vor bei der Anreise im Hotel einen Negativtest vorlegen.

Aber sonst gilt überall: In Innenräumen genügen Maske und Abstand. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nun keinen Test mehr vorlegen, wenn er oder sie zum Beispiel zum Friseur, ins Restaurant, Fitnessstudio, Kino, Museum oder Theater geht.

Der Landtag hatte ganz Mecklenburg-Vorpommern am 24. März zum Corona-Hotspot erklärt. Dies ermöglichte es der Landesregierung, die bis dahin geltenden Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Mecklenburg-Vorpommern hatte damals Sieben-Tage-Inzidenzen von weit über 2000 - jetzt liegt der Wert unter 1200.

Die Hotspot-Regelung galt zunächst bis zum 27. April. Aufgrund der zuletzt stetig gesunkenen Infektionszahlen hat sich die Landesregierung nun aber zu den Erleichterungen entschlossen. Vor allem das Gastgewerbe hatte Druck gemacht, später auch die Kulturwirtschaft.

Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg hatten sich zuletzt als einzige Bundesländer zu Corona-Hotspots erklärt, um Schutzmaßnahmen verlängern zu können. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.