50 Cent pro Einwegverpackung: Potsdam startet Verpackungssteuer

| Politik Politik

Der Kaffee im Pappbecher, das Essen in der Mitnahmebox: In Potsdam wird das To-go-Angebot ab 1. Oktober teurer. Denn in der Landeshauptstadt gilt dann eine kommunale Verpackungssteuer - bislang ein Novum in Brandenburg. 

Die Abgabe, die drei Monate später kommt als ursprünglich geplant, sorgt für Frust bei Gastronomen, Bäckern, Imbissen. Für Kunden in Potsdam wird es teurer. Im benachbarten Berlin wird dagegen keine Verpackungssteuer erhoben.

Wie hoch ist die Verpackungssteuer? 

Für Einwegbecher inklusive Deckel werden 50 Cent fällig, ebenso für Einwegschalen und andere Wegwerf-Verpackungen für Speisen. Darunter fallen auch Pizzakartons, aber auch Eis im - nicht essbaren - Becher. 

Beim Einwegbesteck beträgt die Abgabe 20 Cent. Kleine Eisspatel oder Pommes-Piekser sind allerdings befreit. 

Wer bezahlt die Steuer? 

Die Steuer müssen die Betriebe und Verkaufsstellen an die Stadt abführen, die Essen oder Getränke in Einwegverpackungen zum Mitnehmen oder zum direkten Verzehr ausgeben. Das gilt für Verkaufsstellen, Restaurants, Bäcker, aber auch für Fast-Food-Ketten und Tankstellen. Unternehmen kündigten an, die Kosten auf die Endverbraucher umzulegen. 

Wer Mehrwegverpackungen nutzt, muss die Steuer nicht zahlen. 

Was ist von der Verpackungssteuer ausgenommen? 

Der Einkauf im Supermarkt mit fest verschlossenen oder industriell abgepackten Produkten wird nicht besteuert, wie die Stadt mitteilte: Die Begründung: Diese Waren seien nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt. 

Auch die klassische Bäckertüte, in die Brot, Brötchen und andere Backwaren kommen, ist von der Steuer befreit. Allerdings: Wenn Besteck wie eine Kuchengabel zum Mitnehmen dazu kommt, kann eine Steuerpflicht entstehen. 

Einwegverpackungen von Lieferdiensten unterliegen laut Stadt nicht der Besteuerung. 

Und was ist mit Gerichten, die Restaurantbesucher nicht ganz aufessen und mitnehmen wollen? «Noch warme Essensreste, die nach dem Restaurantbesuch zum späteren Verzehr zu Hause eingepackt werden, führen regelmäßig nicht zu einem steuerrelevanten Vorgang», schreibt die Stadt Potsdam. 

Auch Einwegdosen etwa, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen, fallen nicht unter die Verpackungssteuer. 

Eine Ausnahme kann es außerdem für Verkaufsbuden auf Märkten und Feste geben - jedoch unter der Voraussetzung, dass ein Betrieb an insgesamt höchstens zehn Tagen pro Jahr in Potsdam Speisen oder Getränke verkauft. 

Was will die Stadt erreichen? 

Die Verpackungssteuer soll helfen, Müll zu verringern und Mehrweg attraktiver zu machen, argumentiert die Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Einführung der Abgabe beschlossen. 

Ab 2027 wird nach Angaben der Stadt mit jährlichen Einnahmen von rund einer Million Euro gerechnet. Bei Verstößen ist eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro möglich. 

Vorbild ist etwa die Stadt Tübingen in Baden-Württemberg. Sie erhebt seit 2022 eine Abgabe auf Einwegverpackungen. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Steuer am 22. Januar 2024 als verfassungsgemäß ein. 

Wie lautet die Kritik aus der Wirtschaft? 

Die Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) und die Handwerkskammer kritisieren die Verpackungssteuer und sehen Wettbewerbsnachteile für Unternehmen. «Es ist eine weitere Steuer, die zusätzliche Bürokratie und Kosten verursacht: Personal muss geschult werden, Kassensysteme müssen umprogrammiert werden, man denke an Unternehmen, die mehrere Filialen besitzen, vielleicht sogar außerhalb von Potsdam, denn die Abgabe ist nur in Potsdam gültig», beklagte IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Herzog. Skepsis gibt es auch, ob Mehrweg-Angebote künftig besser angenommen werden. 

«Brandenburg braucht weniger Bürokratie und mehr wirtschaftliche Spielräume für seine Unternehmen, nicht weitere Belastungen in wirtschaftlich ohnehin herausfordernden Zeiten», hieß es von der Handwerkskammer. Die Bäckerei Exner mit zehn Filialen in Potsdam stellt sich unter anderem auch auf manche Preisdiskussion mit Kunden an der Ladentheke ein und schulte ihr Personal. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.